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Drei Menschen gestorben

Flugfehler bei Nebel führte zu Absturz

Usedom / Lesedauer: 2 min

Ein Wochenendtrip an die Ostsee endete für drei Hessen tödlich im großen Stettiner Haff. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Erklärung für den Unfall, der sich Anfang September ereignete.
Veröffentlicht:30.09.2016, 11:24
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Der Flugzeugabsturz mit drei Toten Anfang September bei Heringsdorf (Kreis Vorpommern-Greifswald) ist Untersuchungen zufolge auf Flugfehler der Besatzung zurückzuführen. Das haben die Ermittlungen eines Sachverständigen ergeben, wie ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft am Freitag erklärte. Der Pilot habe über dem Stettiner Haff bei dichtem Nebel vermutlich die Orientierung verloren. Das private Kleinflugzeug aus Hessen war am 4. September südlich der Insel Usedom ins Stettiner Haff gestürzt. Zwei Männer und eine Frau starben. Technische Mängel habe die Maschine nicht gehabt. Die Ermittlungen zu dem Fall werde die Staatsanwaltschaft in Kürze einstellen. 

Der 52 Jahre alte Eigentümer der Maschine, seine 51-jährige Frau und ein 61-jähriger Bekannter waren an dem Wochenende aus Michelstadt (Odenwaldkreis) an die Ostsee geflogen. Am Unfallmorgen war das Kleinflugzeug in Heringsdorf zusammen mit einer zweiten Maschine zum Rückflug gestartet. Dann brach die Verbindung ab. Dem Gutachter zufolge war die Unglücksmaschine erst "auf Sicht" geflogen, habe im dichten Nebel aber auf "Instrumentenflug" umgestellt.

Das Problem sei, dass man über Festland noch "Marken" wie Bäume oder Gebäude erkennen könne, über dem Wasser – wie dem riesigen Stettiner Haff – sei das unmöglich. Experten vermuten, dass die Maschine beim Aufprall auf das Wasser auseinanderbrach. Die Wrackteile und drei Leichen waren Tage später verstreut etwa vier Kilometer südlich der Insel Usedom gefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Eigentümer der Maschine auch geflogen war. Die Männer sollen erfahrene Piloten gewesen sein. Das Paar kam aus dem Odenwaldkreis, der 61-Jährige aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg. Damit könne das Todesermittlungsverfahren beendet werden. Da der Eigentümer tot sei, können man gegen niemand mehr strafrechtlich ermitteln.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung untersucht den Unfall noch weiter und will später einen detaillierten Bericht vorlegen. Das Stettiner Haff ist mehr als 20 Kilometer lang, gut 50 Kilometer breit und nach Fläche fast doppelt so groß wie der Bodensee.