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Dargibell

Falsche Horste, windige Daten: Adler gesucht!

Dargibell / Lesedauer: 3 min

VonGabriel KordsRückschlag für Wind-Baron Stephan Schröder: Acht Windräder bei Dargibell dürfen nicht gebaut werden, weil dort vier Schreiadler nisten ...
Veröffentlicht:07.06.2013, 02:37

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VonGabriel Kords

Rückschlag für Wind-Baron Stephan Schröder: Acht Windräder bei Dargibell dürfen nicht gebaut werden, weil dort vier Schreiadler nisten sollen. Doch Schröder behauptet: Das stimmt nicht, die Adler nisten ganz woanders. Jetzt muss
die Frage geklärt werden: Wessen Daten sind
korrekt?

Vorpommern. Wo er schreit, müssen die Windräder schweigen: Der Schreiadler – oder auch Pommernadler genannt – gehört zu den besonders geschützten Arten in Deutschland, Naturschützer zählen deutschlandweit nur etwa 120 Brutpaare des seltenen Vogels, fast alle leben in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Und gleich vier davon kommen dem Neu Kosenower Stephan Schröder und seiner Firma „Notus Energy“ jetzt in die Quere: Denn in einem Drei-Kilometer-Radius um eine Schreiadler-Brutstätte dürfen keine Windräder gebaut werden. Und das trifft nach Auffassung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz (Stalu) in Stralsund auch auf acht von 38 Windrädern zu, die Schröder in seiner Heimatgemeinde errichten will. Zwei Schreiadler-Horste will das Amt im Fuchsbruch bei Rossin ausgemacht haben, einen dritten am Mühlengraben südlich des Ortes. Sogar einen vierten Horst soll es in der Nähe des Windparks geben, wenn auch weiter als drei Kilometer entfernt.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Schutzverpflichtung für den Schreiadler“, sagt Wolfgang Meschede vom Stalu. Die Drei-Kilometer-Zone stehe zwar in keinem Gesetz, sei aber durch eine Richtlinie vorgegeben. Abteilungsleiter Helmut Krüger räumt allerdings ein: „Ob das dem Schreiadler wirklich hilft und wie groß die Gefahr für die Tiere durch Windräder ist, können wir letztlich auch nicht sagen. Aber wir halten uns an die gängigen Regeln.“
Dass es diese Regeln gibt, räumt auch Stephan Schröder ein: „Selbstverständlich haben wir uns an Gesetze zu halten.“ Er geht sogar noch weiter: „Ich kann die Entscheidung des Amtes anhand der zugrunde gelegten Daten sogar nachvollziehen“, sagt er. Was ihn allerdings empfindlich stört: „Die Daten über die Horste, die das Amt verwendet hat, sind alle falsch.“ Er behauptet: Nicht einer der vier Horste ist da, wo das Amt ihn verortet. Die Behörden hätten sich geweigert, die genauen Standorte zu benennen, berichtet er. Auch ein Vor-Ort-Termin, um den Schröder die Ämter bat, wurde abgelehnt.
Er und seine Mitarbeiter stellten daher eigene Erkundungen an: „Wenn Naturschutz in Deutschland nach Metern betrieben wird, dann sollen Antragsteller die Meter auch ausmessen dürfen“, sagt Schröder. Das Resultat: Es gibt in der Tat Schreiadler-Horste, aber die sind laut Schröder an anderen Orten, als das Amt behauptet: „Fazit war, dass wir in der Tat auf eine der acht Anlagen verzichten müssen“, räumt Schröder ein. Zwei weitere habe man um wenige Meter verschieben müssen: „Wir sind aber der Meinung, dass es jetzt geht und dass wir auch Recht bekommen werden.“ Deshalb hat er Widerspruch gegen die Entscheidung des Amts eingelegt.

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