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Prozess gegen Anklamer

Freiheitsstrafen wegen Bahnhofs-Attacke

Anklam / Lesedauer: 2 min

Die Ermittlungen wegen des Angriffs auf drei Asylbewerber am Anklamer Bahnhof hatten sich monatelang hingezogen. Jetzt wurde das Urteil gegen die drei Angeklagten getroffen.
Veröffentlicht:26.01.2016, 14:14

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Im Prozess gegen drei Anklamer, die Ende 2014 drei Asylbewerber am Anklamer Bahnhof geschlagen und beschimpft haben sollen, sind am Dienstag die Urteile gesprochen worden. Demnach wurde die Mitangeklagte Andrea M. freigesprochen. Steven D. bekam ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung, sein Mittäter wurde zu zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Ein schwieriger Prozess sei das gewesen, resümierte Richter Ralph Burgdorf. Die Attacke am Anklamer Bahnhof hatte die Behörden seit Dezember 2014 beschäftigt. Am Ende konnte das Gericht in Pasewalk nicht mal mit Sicherheit feststellen, wie viele Menschen überhaupt beteiligt waren. Zu widersprüchlich die Aussagen. Selbst die Schilderungen der drei Opfer hatten sich in Teilen nicht gedeckt. "Der Prozess war geprägt von Erinnerungslücken, sprachlichen Problemen und Widersprüchen", so Burgdorf.

Dass eine Gruppe von Leuten die drei am Anklamer Bahnhof beleidigt und attackiert hatte, sah man bei Gericht dennoch als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf gebaut, drei Personen eine Schuld nachweisen zu können.

Das gelang nicht. Andrea M. wurde freigesprochen. Zwar habe sie wohl zumindest eines der Opfer geschubst, eine Körperverletzung sei daraus aber nicht ableitbar. Ohnehin habe die Gerichtsmedizin keine schweren Verletzungen bei den Opfern feststellen können.

Steven D. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Er soll eines der Opfer geschlagen haben und im Nachgang mit einem Auto auf ein Opfer zugefahren sein. Versuchte Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Weil er das Auto eines weiteren Angeklagten nutzte, wurde dieser zu 2 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zumindest fahrlässig habe er zugelassen, dass sein Auto von jemandem genutzt wurde, der keine Fahrerlaubnis hatte.

Für beide Haftstrafen gilt keine Bewährung. Gegen das Urteil können die Beteiligten noch in Berufung gehen.