Mann stirbt durch Schreckschusspistole
Kein Urteil gegen 30-jährigen Anklamer
Anklam / Lesedauer: 1 min
Im Revisionsprozess um die Tötung eines Mannes mit einer Schreckschusswaffe in Anklam ist am Montag gegen den 30-jährigen Mann kein Urteil gefällt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die Verteidigung plädierte auf maximal drei Jahre Gefängnis. Ein Urteil erging nicht, da nach Angaben eines Sprechers das Gericht erneut in die Beweisaufnahme eintrat, um neu aufgetretene Gesichtspunkte zu prüfen.
Der 30 Jahre alte Mann hatte laut Anklage im Dezember 2015 nach einem Streit um einen alten Laptop den 36-jährigen Verkäufer des 30 Euro teuren Rechners erschossen. Laut Gericht hatte der Schütze zuvor mit Plastik ummantelte Stahlstifte in den Lauf der Schreckschusswaffe gesteckt, die er in Polen erworben hatte. Das Opfer wurde von vier Projektilen getroffen, zwei davon waren einer Gutachterin zufolge tödlich.
In einem vorangegangenen Prozess war der Schütze zu acht Jahren Haft verurteilt worden, legte dagegen jedoch Revision ein. Die Staatsanwaltschaft blieb mit ihrer Forderung nun knapp unter diesem Strafmaß. Strafmildernd wertete sie das teilweise Geständnis des Angeklagten und dessen Reue.