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AfD-Streit in Anklam

Petry-Auftritt: Jetzt ist es entschieden

Anklam / Lesedauer: 1 min

Nächstes Gericht, nächstes Urteil. Und diesmal gibt es kein Zurück. In Greifswald wurde am Dienstag geklärt, was nun aus dem Auftritt von Frauke Petry in Anklam wird.
Veröffentlicht:23.08.2016, 15:03

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Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Anklamer Rathaus ist beendet. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Beschwerde der Stadt gegen den Auftritt von Partei-Chefin Frauke Petry zurückgewiesen. Das teilte Richter Kai Danter am Dienstagnachmittag mit. "Der Beschluss ist unanfechtbar", so Danter in der Erklärung. Damit kann die Wahlkampfveranstaltung der Partei am Freitag wie geplant im Volkshaus stattfinden.

Die AfD hatte für den Auftritt ihrer umstrittenen Bundessprecherin das Volkshaus über die städtische Immobilienverwaltung gemietet. Nachdem das auch im Rathaus bekannt wurde, hatte Anklams Bürgermeister Michael Galander seit Wochen versucht, den Auftritt zu verhindern.

Am Ende kam es gar zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Dass dies nicht rechtens war, hatte vergangene Woche bereits das Verwaltungsgericht entschieden. Galander hatte dagegen jedoch Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt. Erfolglos.