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Tödlicher Schreckschuss-Angriff

Richter schickt Anklamer Todesschützen ins Gefängnis

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Mit einer Schreckschusswaffe hatte ein Anklamer einen anderen Mann erschossen. Im Revisionsprozess plädierte dessen Anwalt auf Notwehr. Diese schloss der Richter aus.
Veröffentlicht:24.07.2017, 15:57
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Weil er einen Mann im Streit um Geld mit einer Schreckschusswaffe getötet hat, muss ein 30-Jähriger siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Neubrandenburg befand den Angeklagten am Montag in einem Revisionsprozess erneut des Totschlags für schuldig. "Sie hätten nicht gleich schießen müssen", sagte Richter Carl Christian Deutsch in der Urteilsbegründung. Das gesamte Geschehen im Dezember 2015 auf einem Hinterhof in (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sei von dem Angeklagten ausgegangen, Notwehr komme nicht infrage.

Streit um Laptop

Der Angeklagte hatte die Schüsse im Dezember 2015 auf einem Hinterhof gestanden, aber Notwehr geltend gemacht. In dem Streit ging es um einen alten Laptop für 30 Euro, den das spätere Opfer dem Schützen verkauft hatte. Dieser war nicht zufrieden, wollte das Gerät zurückgeben und die 30 Euro wiederhaben. Als das spätere Opfer dies ablehnte, kam es zu wüsten Beschimpfungen per Mobiltelefon und auch zu schriftlichen Drohungen.

An dem Abend habe der Angeklagte den Revolver genommen und sei hingefahren, "um die Sache zu klären", sagte Deutsch. Der 30-Jährige habe gewusst, dass man damit Bierflaschen aus 15 Metern Entfernung zerschießen könne. Die in Deutschland illegal eingeführte Waffe aus Polen verschoss plastikummantelte Stahlstifte, von denen sich die Plastik beim Auftreffen löst.

Schüsse in Hand, Herz, Lunge und Oberschenkel

Zeugen hatten im Prozess geschildert, wie der Schütze an dem Abend auf den Hof stürmte und nach dem 36-Jährigen fragte. "Als der Gesuchte durch eine Tür auf den Hof trat, wurde er gleich von einem Schuss an der Hand getroffen", sagte Deutsch. Das lasse sich anhand der Blutspuren sagen. Daraufhin habe das Opfer kurz gestoppt und sei dann - vermutlich mit einem Schlagstock in der Hand - auf den Schützen zugelaufen. Dieser habe noch viermal geschossen, drei Schüsse hätten Herz, Lunge und Oberschenkel getroffen.

"Der Getroffene beteiligte sich noch am Niederringen des Schützen mit Bekannten, brach aber danach zusammen und konnte nicht mehr gerettet werden", sagte der Richter. Der Schütze entkam den Angreifern, weil ein Bekannter per Auto dazu raste und sie kurz zurückwichen. Eine Rechtsmedizinerin erklärte, dass Herz- und Lungentreffer tödlich gewesen seien.

Verteidiger forderten Freispruch

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten wegen Notwehr gefordert. Nach seiner Darstellung soll das Opfer mit einem Messer in der Hand auf den Schützen zugelaufen sein. "Der Geschädigte hatte ein Messer, aber es wurde nach dem Tod in der Hosentasche gefunden", erläuterte Deutsch. In einem ersten Prozess im Jahr 2016 hatte das Landgericht acht Jahre Haft verhängt, dagegen hatte der Verurteilte erfolgreich beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Gegen dieses Urteil ist erneut eine Revision möglich.

Dieser Artikel wurde am 24. Juli um 15.57 Uhr aktualisiert.