StartseiteRegionalAnklamVerbotsverfahren: War sich die NPD doch nicht so sicher?

Verfassungsgericht hat entschieden

Verbotsverfahren: War sich die NPD doch nicht so sicher?

Anklam / Lesedauer: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die rechtsextreme Partei NPD wird nicht verboten. An der Landeszentrale in Anklam prangt derweil ein großes Banner, das vermuten lässt: Ganz so sicher war sich die Partei ihrer Sache wohl nicht.
Veröffentlicht:17.01.2017, 19:21
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Auch wenn es viele Medien aufgrund eines Missverständnisses zunächst anders verkündeten, die NPD wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht verboten. Mehr über die Entscheidung des Gerichtes lesen Sie hier.

Einige Medien entschuldigten sich wenige Minuten nach dem Versehen auf Twitter bei ihren Lesern:

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Mehrere Lokale und überregionale Medienvertreter waren auch an der Landeszentrale in Anklam, um von dort zu berichten. Die NPD zeigte sich jedoch wenig Gesprächsbereit, die Türen des Gebäudes blieben zu, davor ließ sich niemand blicken. Aus Anklam gab es also kein Statement zum Urteil. Lediglich ein großes Banner verkündete „Widerstand lässt sich nicht verbieten! Wir kämpfen für Deutschland, komme was wolle!”

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes liest sich das wie ein triumphierender Jubel. Hätte das Gericht die NPD verboten, könnte man die selben Worte indes als Durchhalteparole oder Protestaufruf verstehen. Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, ökonomisch macht das durchaus Sinn.

Banner zum Durchschneiden

Für Stirnrunzeln sorgt, dass auf dem Banner bereits eine gestrichelte Linie samt Schere eingezeichnet ist. Bei einem Parteiverbot hätte man das nunmehr rechtswidrige NPD-Logo auf dem Banner an dieser Linie sauber abtrennen können – das Banner wäre weiterhin verwendbar gewesen. Auch hier ein Sparfuchs am Werk?

Vielleicht hat man aber auch einfach die falsche Vorlage verwendet oder die Druckerei hat sich vertan. Leider wollte uns auf diese und vor allem auf die eigentlich wichtigen Fragen niemand von der NPD antworten.

Dieser Artikel wurde am Dienstag, den 17. Januar um 19.21 Uhr aktualisiert.

Alles zum Polizeieinsatz und über die Hintergründe des Verbotsverfahrens lesen Sie am Mittwoch in unserer Zeitung.