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Tödlicher Streit um 30 Euro

Wende im Anklamer Schreckschuss-Prozess

Neubrandenburg/Anklam / Lesedauer: 2 min

Der tödliche Streit um einen 30 Euro teuren Laptop bekommt durch Zeugenaussagen eine neue Wendung: Vor dem Schuss soll es eine Messer-Attacke gegeben haben.
Veröffentlicht:17.07.2017, 16:41
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Im neu aufgerollten Prozess um die Tötung eines Mannes mit einer Schreckschusswaffe in Anklam plädiert der Verteidiger Henning Köhler nun auf Notwehr. Am Montag erklärte der Verteidiger, dem Neubrandenburger Landgericht liegen Berichte von Zeuginnen vor, wonach das Opfer bei dem Streit Ende 2015 mit einem Messer auf den Schützen zugelaufen sein soll. Das Messer soll später beseitigt worden sein, was Freunde des Opfers vor Gericht bisher absichtlich verschwiegen hätten.

Das Landgericht schloss am Montag die Beweisaufnahme ab. Köhler forderte wegen Notwehr diesmal Freispruch für den 30-jährigen Angeklagten. Der Staatsanwalt blieb bei der Forderung nach siebeneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags. Das Urteil soll wegen längerer Urteilsberatung am 24. Juli verkündet werden. Der 30-Jährige war in einem ersten Prozess zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof gab seiner Revision statt.

Zwei Projektile waren tödlich

Den Laptop hatte der Angeklagte für 30 Euro vom späteren Opfer erworben und forderte wenig später sein Geld zurück. Auf dem Hof eines Hauses in der Pasewalker Allee wollte man die Sache klären. Am Ende zog der 30-Jährige eine Schreckschusswaffe und drückte mehrfach ab. Mehrere Zeugen hatte im Prozess erklärt, dass das spätere Opfer auf den Schützen zugelaufen war, obwohl er wusste, dass dieser eine Waffe in der Hand hatte.

Der Getroffene und mehrere Bekannte hatten den Schützen trotz der Schüsse noch attackiert und zusammengeschlagen. Der Schütze konnte nur mit Hilfe eines Bekannten fliehen. Bei dem Schreckschussrevolver handelte es sich um ein polnisches Modell, geladen mit plastikummantelten Stahlstiften. In Deutschland sind derartige Waffen nicht zugelassen. Das Opfer wurde von vier Projektilen getroffen, zwei davon waren einer Gutachterin zufolge tödlich.