StartseitePanoramaDüsseldorfer müssen für „Hitler-Asphalt“ zahlen

Gericht entschied gegen Anwohnerklage

Düsseldorfer müssen für „Hitler-Asphalt“ zahlen

Düsseldorf / Lesedauer: 2 min

Einigen Düsseldorfer Hausbesitzern ist ein Gebührenbescheid für eine Fahrbahndecke aus der NS-Zeit ins Haus geflattert. Zu Recht, sagt das Verwaltungsgericht.
Veröffentlicht:28.07.2016, 17:19
Artikel teilen:

„Damit hatten wir nicht gerechnet“, bekennt Lothar Otto (56) auf dem Flur des altehrwürdigen Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. 2005 hatte er im Düsseldorfer Süden mit seiner Frau ein Haus gebaut. Die Straße existierte damals bereits seit vielen Jahrzehnten, die meisten umliegenden Wohnhäuser stammten aus den 1950er und 1960er Jahren. Umso erstaunter sind die Zugezogenen, die selbst Verwaltungsbeamte sind, als ihnen 2013 ein Gebührenbescheid ins Haus flattert: Sie sollen Erschließungsgebühren zahlen, ganz so, als ob sie in einem Neubaugebiet gebaut hätten - Beträge je nach Grundstück zwischen 8400 und 14 000 Euro.

In dem Bescheid sind auch die Kosten für die Fahrbahndecke enthalten, die während der NS-Zeit 1937 aufgetragen worden war. Die Reichsmark sind in Euro umgerechnet, die Inflationsrate berücksichtigt. Mit 14 000 Euro schlägt der Posten zu Buche. Städtische Grundstücke sind von der Umlage ausgenommen. Die Anwohner zogen vor Gericht.

Doch am Donnerstag erklärt ihnen der Vorsitzende Richter Stephan Barden, dass die Bescheide weitgehend rechtmäßig seien (Az.: 12 K 8122/13). 1937 wurde die Fahrbahn aufgetragen, 1956 kam die Straßenbeleuchtung dazu, 1976 der Kanal. 2009 und 2010 wurden Gehwege gebaut und Grünstreifen angelegt. Erst mit dem Bau der Bürgersteige sei die 1937 begonnene Erschließung des Straßenabschnitts - über 70 Jahre später - beendet worden.