Gerichtsstreit
Spielsüchtige fordern Hausverbot für sich selbst
Bielefeld / Lesedauer: 2 min
Ein Streit zwischen zwanghaften Glücksspielern und dem Spielhallenbetreiber Gauselmann wird das Landgericht Bielefeld im März beschäftigen. Es muss klären, ob Spielsüchtige zum Selbstschutz ein Hausverbot einfordern können. Das hatten zwei Männer aus Bielefeld und Paderborn von der Gauselmann-Tochter „Casino Merkur-Spielothek” verlangt. Sie wollten sich auf eigenen Wunsch für den Zugang sperren lassen. Das lehnte das Unternehmen jedoch ab.
Der Fachverband Glücksspielsucht aus Bielefeld will das jetzt mit einer Klage vor Gericht erzwingen. Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeister will sich wegen des schwebenden Verfahrens nicht zu dem Streit äußern. Bekannt ist aber, dass sich der Verband der Deutschen Automatenwirtschaft für biometrische Lösungen zur Sperre von Spielsüchtigen ausspricht. Verbandsmitglied Gauselmann setzt ein solches System bereits in Spielhallen in Baden-Württemberg ein.
Neues System soll lückenhaft sein
Dabei lässt sich ein Spielsüchtiger mit verschlüsselten Daten für den Zugang sperren. Sollte er dann versuchen, dennoch in eine Spielhalle zu kommen, entdeckt eine Gesichtserkennung („Face-Check-System”) den Versuch und schlägt Alarm. Bei dem von Datenschützern abgesegneten Verfahren werden die Fotos der Betroffenen verschlüsselt abgespeichert.
Nach Informationen des „Westfalen-Blatts” will Gauselmann das System auf freiwilliger Basis in diesem Jahr in allen 76 Standorten in Nordrhein-Westfalen nachrüsten. Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht hält das allerdings für nicht ausreichend und bezeichnet das System als lückenhaft. Die Vorstandsvorsitzende fordert wie bei Lotto-Spielern und Casino-Besuchern, dass sich die Spielsüchtigen auch namentlich für eine Sperre registrieren lassen können.