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Haikel S.

Terrorverdächtiger Tunesier muss in Abschiebehaft

Frankfurt/Main / Lesedauer: 2 min

Ein terrorverdächtiger Tunesier muss in Abschiebehaft. Eigentlich hatte ein Gericht in Frankfurt die Abschiebung untersagt, weil ihm in dem nordafrikanischen Staat die Todesstrafe drohe.
Veröffentlicht:18.08.2017, 14:40
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Ein hochgradig terrorverdächtiger Tunesier kommt trotz Aufhebung seines Haftbefehls durch den Bundesgerichthof nicht auf freien Fuß, sondern muss in Abschiebehaft. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Freitag zumindest bis zum 23. Oktober angeordnet, wie die Anwältin des Beschuldigten Haikel S. und die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage berichteten. Das Gericht entsprach damit einem Antrag der Ausländerbehörde.

„Wir überlegen, ob wir Rechtsmittel einlegen”, sagte die Anwältin des Mannes, Seda Basay-Yildiz. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Begründung des Gerichts war zunächst nicht bekannt.

Ein halbes Jahr in Untersuchungshaft

Der 36-Jährige saß wegen Terrorverdachts rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben. Die genau Begründung ist noch nicht öffentlich.

Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Mann für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet und dafür ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut zu haben. Die Pläne sollen noch in einer sehr frühen Phase gewesen sein.

Anschlag in Tunis

Die Ermittler legen dem Beschuldigten auch zur Last, Anwerber und Schleuser für den IS gewesen zu sein. In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger auch unter Terrorverdacht, weil er am schweren Anschlag 2015 in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen sein soll. Haikel S. war Anfang Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt festgenommen worden. Zuvor hatten ihn die Polizei rund um die Uhr überwacht.

Eine Abschiebung des Tunesiers hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt eigentlich untersagt, weil ihm in dem nordafrikanischen Staat die Todesstrafe drohe.