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"Terror - Ihr Urteil"

TV-Publikum entschied auf Freispruch

Berlin / Lesedauer: 2 min

Urteil im Namen des Fernsehvolkes: Mit überwältigender Mehrheit sprechen die Zuschauer den in einem TV-Gerichtsdrama angeklagten Luftwaffenpiloten frei, der im Film eigenmächtig einen Airbus abschoss.
Veröffentlicht:18.10.2016, 09:49
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Das deutsche Fernsehpublikum hat für Freispruch plädiert: 86,9 Prozent der TV-Zuschauer entschieden am Montagabend nach dem TV-Film "Terror - Ihr Urteil" (ARD), dass der Bundeswehrsoldat, der eine Passagiermaschine mit 164 Menschen an Bord abschoss, um 70 000 Leute in einem Fußballstadion zu retten, unschuldig ist. Nur 13,1 Prozent hielten ihn für schuldig.

Technische Probleme bei der Abstimmung

Allerdings hatte das Erste mit erheblichen technischen Problemen während der Abstimmung zu kämpfen, denn die Internetseite war schwer erreichbar, die beiden Telefonnummern meist besetzt.

Das TV-Spiel mit Martina Gedeck, Burghart Klaußner, Florian David Fitz und Lars Eidinger entstand auf der Basis eines Stücks des Autors Ferdinand von Schirach, das bereits mehr als 400 Mal im Theater aufgeführt wurde. Auch in den meisten Aufführungen stimmte bisher ein Großteil des Publikums für Freispruch, das Abstimmungsverhältnis dort ist etwa 60:40 Prozent für Freispruch.

Entscheidung in Politsendung umstritten

In einer "hart aber fair"-Sondersendung direkt nach der Ausstrahlung des Films lieferten sich der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) und der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) eine heftige Kontroverse. Für Baum war der Pilot juristisch ein Mörder. Baum betonte den ewigen Grundsatz des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Leben dürfe nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Im übrigen sei der Ausgang einer Flugzeugentführung bis zuletzt nicht entschieden. Baum verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006, an das sich alle zu halten hätten.

Dagegen betonte Jung, die einzig entscheidende Frage sei, ob das Leben der 70 000 Menschen im Stadion noch zu retten sei. Auch diese hätten eine Menschenwürde. Das Leben der Passagiere in der entführten Maschine sei ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Hier gebe es einen Fall von übergesetzlichem Notstand.