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Gericht spricht Mann schuldig

Vater bietet Tochter für Sex an

Gera / Lesedauer: 2 min

Das kleine Mädchen lebt allein bei seinem Vater – so war er die wichtigste Vertrauensperson für die Siebenjährige. Doch das nutzte der 31-Jährige schamlos aus und lies sie nackt für Pornobilder posieren.
Veröffentlicht:02.04.2014, 17:44
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Ein alleinerziehender Vater aus Thüringen ließ seine siebenjährige Tochter für Pornobilder posieren und bot sie einem Bekannten für Sex an – dafür muss er zwei Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Gera sprach ihn am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig. Der 31-Jährige hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Er habe sich damals einsam gefühlt und Kontakte in einem Chat gesucht. „Das ist dann irgendwie aus dem Ruder gelaufen.“ Das Mädchen ist inzwischen in Obhut des Jugendamtes.

Er habe die Fotos gemacht, um sie im Internet zu verbreiten, erklärte der gelernte Werkzeugmechaniker unter Tränen. „Es tut mir alles sehr leid.“ Das Mädchen hatte sich nach Darstellung der Anklage geschämt, so vor der Kamera ihres Vaters zu posieren, doch hatte er ihr eine Belohnung versprochen. Im Chat mit einem Mann aus Bayern hatte er zudem einen gemeinsamen FKK-Urlaub an der Ostsee angeregt, bei dem beide ihre Töchter mitbringen sollten – für Sexspiele zu viert. Dazu kam es nicht. Durch Ermittlungen gegen den Chatpartner war die Polizei auch dem 31-Jährigen aus Gera auf die Spur gekommen.

Richter Berndt Neidhardt stellte in der Urteilsbegründung klar, dass es sich im Vergleich zu anderen kinderpornografischen Bildern hierbei um „weniger gravierende“ handle. Zudem sei der Mann von Anfang an voll geständig gewesen, habe seiner Tochter eine Aussage erspart und sich inzwischen professionelle Hilfe in einer Psychotherapie gesucht. Nichtsdestotrotz müsse bedacht werden, dass solche Bilder – einmal ins Internet gestellt – nicht mehr aus der Welt zu schaffen seien. „Wir haben hier kein Augenblicksversagen“, betonte Neidhardt. Mit ihrem Urteil folgte die zweite Strafkammer dem Antrag der Verteidigung.