StartseiteRatgeberKündigung ohne konkretes Datum
Das Bundesarbeitsgericht erklärte Kündigungen „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ für rechtens. Allerdings müsse sich dabei für den Arbeitnehmer aus dem Kontext erschließen, wann sein Arbeitsverhältnis endet (6 AZR 805/11), entschieden die obersten Arbeitsrichter in Erfurt.
Damit scheiterte eine Frau aus Paderborn mit ihrer Klage. In den beiden Vorinstanzen hatte sich die Industriekauffrau noch erfolgreich gegen ihren Rauswurf gewehrt. Mit dem neuen Urteil ist ihre Kündigung nun wirksam.