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Tipps für die Anschaffung

Wie wäre es denn mit einem Dienstfahrrad?

Berlin / Lesedauer: 2 min

Ob auf dem Dienstweg oder in der Freizeit, Fahrradfahren ist gesund. Stellt der Chef ein Dienstfahrrad zur Verfügung, können seine Mitarbeiter das Rad unter Umständen auch privat nutzen.
Veröffentlicht:06.07.2016, 18:19
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Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, hält sich fit. Ein gutes Argument, wenn man den Chef von einem Dienstfahrrad überzeugen will. Statt sich selbst ein hochwertiges Rad zu kaufen, kann man ihn an den Kosten für die Anschaffung beteiligen. Für Arbeitnehmer kann dabei unter Umständen nicht nur ein gesundheitlicher, sondern auch ein finanzieller Vorteil herausspringen. Vorher sollten sie aber mit dem Chef rechtliche und steuerliche Fragen klären.

Seit 2012 wenden Finanzbehörden das sogenannte Dienstwagenprivileg auch auf Fahrräder an. Seitdem sind sie steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt. Und wie beim Dienstwagen gilt auch hier: „Wollen Arbeitnehmer das Dienstfahrrad auch privat nutzen, müssen sie den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Chef wählt das Modell aus

Demnach wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises – dem vom Hersteller empfohlenen Preis – erfasst. Kostet ein hochwertiges Fahrrad beispielsweise rund
3000 Euro, müssen Arbeitnehmer 30 Euro pro Monat nach ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Pro Jahr wären das hier 126 Euro bei einem Steuersatz von 35 Prozent. Den Arbeitsweg muss der Arbeitnehmer, anders als beim Dienstauto, nicht beim Fiskus angeben.

Grundsätzlich gilt: „Arbeitnehmer haben weder Anspruch auf ein Dienstfahrrad, noch auf eine bestimmte Ausstattung“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Erklärt sich der Chef bereit, das Fahrrad zu zahlen, wählt in der Regel er das Modell aus. Grundsätzlich kommen alle Fahrrad-Modelle infrage.