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Amnestie

82 Kriminelle kommen vor Weihnachten frei

Potsdam / Lesedauer: 1 min

Viele Brandenburger Häftlinge können darauf hoffen, das Fest bei ihren Liebsten zu verbringen. Das gilt aber keineswegs für alle Gefangenen.
Veröffentlicht:13.12.2013, 13:09
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Auch in diesem Jahr dürfen wenige Tage vor Weihnachten einige Häftlinge vorzeitig die Gefängnisse in Brandenburg verlassen. Nach derzeitigem Stand profitieren laut Justizministerium 82 Straftäter von der sogenannten Weihnachtsamnestie. Sie gilt in diesem Jahr für Strafgefangene, die zwischen dem 8. November und dem 10. Januar regulär entlassen worden wären, erklärte eine Sprecherin. Damit können also mehr Häftlinge auf ein Fest in Freiheit hoffen, als es ohne die Regelung der Fall wäre.

Ohne gute Führung während der Haft kommt eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht, betonte die Justizsprecherin. Außerdem müssten Unterkunft und Lebensunterhalt des Betroffenen gesichert sein. Bestimmte Straftäter sind von dem Gnadenakt grundsätzlich ausgeschlossen, beispielsweise überführte Sexualstraftäter.

Bundesweit ermächtigen fast alle Justizminister die Staatsanwaltschaften in ihrem Land zur Amnestie, die im Amtsdeutsch Weihnachtsgnadenerweis heißt. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Weihnachtsamnestie. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback argumentiert, Gnade dürfe keine Frage der Jahreszeit sein. „Eine Weihnachtsamnestie bevorzugt willkürlich Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt“, sagt der CSU-Politiker.