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Termin-Probleme

Ärzte verteidigen Wartezeiten

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Brandenburgs Mediziner sprechen sich gegen Regelungen aus, die vier Wochen Verzögerung als Maximum für einen Termin beim Facharzt vorsehen. Über einen wichtigen Punkt schweigt die Ärzte-Lobby aber.
Veröffentlicht:04.12.2013, 20:52

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Brandenburgs Ärzte lehnen eine gesetzliche Begrenzung der Wartezeit auf einen Arzttermin ab. Als „populistischen Unfug“ bezeichnete der Vorsitzende der Ärzte Union Brandenburg (ÄUBB), Hartmut Uhl, die Regelungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD, eine Vier-Wochen-Frist als Maximum für einen Termin beim Facharzt festzulegen. „Ein guter Hausarzt sorgt heute schon dafür, dass sein Patient einen Termin nach medizinischer Dringlichkeit bei seinem Fachkollegen erhält“, teilte Uhl mit. Mit solchen „Vorgaben“ werde vorgegaukelt, man müsse Ärzte nur richtig kontrollieren und reglementieren, dann würden Patienten auch rechtzeitig Termine bekommen, erklärte der ÄUBB-Chef.

Eine Ungeheuerlichkeit sei die Androhung, Ärzten die Zulassung entziehen zu wollen, wenn sie die Fristen nicht einhielten. „Solche Überlegungen sind abenteuerlich und entbehren jeglichen Realitätssinns“, empörte sich Uhl. Die im Koalitionsvertrag enthaltene „Lösung“, dass nach Überschreitung der Vier-Wochen-Frist dann eine Behandlung durch Krankenhausärzte erfolge, zeuge ebenfalls von totaler Unkenntnis. Der Mangel an Ärzten sei im Krankenhaus ebenso groß wie im ambulanten Bereich.

Auf Befragungen, dass Kassenpatienten meist länger als Privatpatienten auf einen Arzttermin warten müssen, ging die ÄUBB in ihrer Erklärung nicht ein. Verschiedene Studien haben in den vergangenen Jahren belegt, dass Kassen- und Privatpatienten bei der Terminvergabe bei Ärzten häufig nicht gleich behandelt werden.