StartseiteRegionalBrandenburgAuch auf Flüssen und Seen gelten Verkehrsregeln

Wasserschutzpolizei mahnt:

Auch auf Flüssen und Seen gelten Verkehrsregeln

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Mit den steigenden Temperaturen starten die Freizeitkapitäne in die neue Saison. Raserei und Alkohol am Steuer sollten aber auf den Gewässern tabu sein.
Veröffentlicht:10.04.2015, 12:36
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Mit den angekündigten Frühlingstemperaturen zum Wochenende startet die Saison für Brandenburgs Wasserschutzpolizei. „Unsere Boote und die Technik sind startklar“, sagte Jan Müller von der Wasserschutzpolizei. Nachdem es zu Ostern wegen des ziemlich kühlen Wetters noch recht leer auf den Gewässern geblieben sei, rechne er nun mit einem deutlichen Anstieg des Verkehrs. „Wir gehen von einer weiteren Zunahme des Schiffverkehrs aus, der spaß- und erholungsorientiert ist“, meinte Müller. Auch die Anzahl von Paddelbooten und Kajaks nehme stetig zu – und damit die Gefahr von Verletzten.

„Da, wo der Verkehr besonders dicht ist, werden wir deswegen stark kontrollieren müssen, dass die Regeln eingehalten werden“, betonte der Beamte. Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen seien dabei ein Schwerpunkt der rund 160 Beamten auf den Flüssen und Seen in Brandenburg. Dies gelte insbesondere an Feiertagen oder verlängerten Wochenenden. Zu diesen Zeiten würden die Polizisten erneut gemeinsam mit Kollegen aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Gewässer überprüfen.

Schon im vergangenen Jahr viele Kontrollen

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Wasserschutzpolizei mit deutlich mehr Kontrollen auf Zunahme des Schiffverkehrs reagiert. In der zurückliegenden Saison wurden rund 27 600 Boote und Schiffe überprüft, berichtete Müller. Dies seien etwa 1000 mehr gewesen als im Jahr 2013. Schwerpunkt bildete dabei die Sportschifffahrt mit über 26 000 Fahrzeugen. Bei jedem Fünften habe es Beanstandungen gegeben – was in der Regel zu Bußgeldern führte.

Dabei spielte Alkohol eine große Rolle: Rund 85 Skipper wurden angetrunken erwischt. Meistens handelte es sich laut Müller um Ordnungswidrigkeiten, weil der Promillewert unter 0,8 lag. Liegt die Zahl darüber, erwartet Bootsführer allerdings ebenso wie Autofahrer ein Strafverfahren.