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Bei Betrug Postauto in Brand gesetzt

Brandstifter muss hinter Gitter

Frankfurt (Oder) / Lesedauer: 2 min

Ein 35-Jähriger wollte Geld ergaunern, indem er Waren übers Internet verkaufte, die er gar nicht besaß. Um den Schwindel zu tarnen, versah er die Pakete mit Sprengsätzen. Wie sich sein Geständnis auf die Strafe auswirkte.
Veröffentlicht:25.02.2015, 18:11
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Weil er seinen Internet-Betrug durch den Brand eines Posttransporters vertuschen wollte, muss ein 35-Jähriger für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht verurteilte Marcel B. am Mittwoch wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung sowie wegen zweifachen Betruges. Es sei auch durch das Geständnis des Angeklagten erwiesen, dass er am 14. Juli 2014 dafür sorgte, dass in Basdorf (Barnim) ein Postauto in Flammen aufging, hieß es.

Das Feuer entwickelte eine immense Hitze, vernichtete nicht nur Dutzende Pakete und das komplette Fahrzeug, sondern zog auch eine angrenzende Garage sowie einen weiteren Wagen in Mitleidenschaft. Löschversuche geistesgegenwärtiger Anwohner scheiterten, weil das von B. verwendete und entzündete Napalm in den Brandsätzen sich nicht mit Wasser ersticken lässt.

Bei dem Feuer wurde niemand verletzt

Dass niemand verletzt wurde, ist nach Ansicht des Gerichts reine Glückssache. „Da hätte viel mehr passieren können. Dann wäre die zu verhängende Strafe im zweistelligen Bereich gewesen“, machte der Vorsitzende Richter Frank Tscheslog deutlich.

Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte der gelernte Koch, der seinen Beruf aufgrund eines missglückten Böller-Unfalls Silvester 2011 nicht mehr ausüben kann, im Internet ein Notebook sowie einen Full-HD-Beamter zum Kauf angeboten und dafür in Vorkasse insgesamt rund 4000 Euro von gutgläubigen Käufern kassiert. „Der Angeklagte besaß solche Geräte aber gar nicht, wollte diesen Betrug jedoch verschleiern, indem er einen angeblichen Versandschaden bei der Post verursachte“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des 35-jährigen, der im gesamten Ermittlungsverfahren zuvor geschwiegen hatte. Die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.