StartseiteRegionalBrandenburgBraunkohlegegnerin muss ins Gefängnis

Urteil aber noch nicht rechtskräftig

Braunkohlegegnerin muss ins Gefängnis

Cottbus / Lesedauer: 1 min

Bei Protesten gegen die Tagebaue soll eine Frau gewalttätig geworden sein. Ein ungewöhnliches Verhalten schadete ihr vor Gericht zusätzlich.
Veröffentlicht:09.06.2016, 17:39
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Urteil gegen eine Frau, die vor Gericht ihren Namen verschwieg: Eine Braunkohle-Gegnerin muss für zwei Monate ins Gefängnis, weil sie nach Ansicht des Amtsgerichts Cottbus bei einer Gleisblockade einen Polizisten verletzt hatte. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die Angeklagte an Pfingsten bei der Protest-Aktion im Lausitzer Braunkohlerevier dabei war und sich mit Gewalt gegen die Polizei wehrte, als diese eingriff. Die Verteidigung will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Schon bei ihrer Festnahme in Südbrandenburg vor knapp vier Wochen hatte die junge Frau ihre Personalien verschwiegen und saß seither wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Auch in der Verhandlung gab sie ihren Namen und ihre Adresse nicht preis. Sie sagte lediglich, dass sie 19 Jahre alt sei. Um die Frau auf der Anklagebank zu identifizieren, nutzte das Gericht zum Abgleich Fotos, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei Polizisten bei ihrer Zeugenaussage, dass es sich um die Richtige handele.

Das Gericht verhängte die zweimonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die vergleichsweise hohe Strafe gefordert hatte.