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Für freie Wege

Enteignung an Potsdamer Seen beginnt

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Um eine Neugestaltung der Uferlandschaft entlang der früheren Patrouillenstrecke der DDR-Grenztruppen wird schon lange gestritten. Nun beginnt die Enteignung, die eigentlich keine richtige Enteignung ist.
Veröffentlicht:17.11.2013, 20:10
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Im Streit um die Potsdamer Uferwege erhöht die Stadt den Druck: Am kommenden Dienstag beginnen Gespräche über eine Enteignung. Anrainer des Groß Glienicker Sees werden dafür in Brandenburgs Innenministerium gebeten. „Über jedes einzelne Grundstück wird bei der Enteignungsbehörde verhandelt“, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz. Sie setze auch die Höhe der Entschädigung fest. Bereits vor zwei Jahren haben die Stadtverordneten Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) grünes Licht für die Aktion gegeben – nun macht er ernst. „Wir wollen den Bebauungsplan durchsetzen“, sagte Schulz.

Seit Jahren streiten Stadtverwaltung und See-Anrainer um eine Neugestaltung der Uferlandschaft entlang der früheren Patrouillenstrecke der DDR-Grenztruppen. Neben dem Groß Glienicker See ist der Griebnitzsee betroffen. Die Stadt will an dem geschichtsträchtigen Ort einen freien Uferweg einrichten – und weiß etliche Potsdamer hinter sich, darunter auch Anwohner. Andere Eigentümer wehren sich jedoch vehement gegen die Pläne – mit gesperrten Wegen am Ufer, Protest-Plakaten und Demonstrationen. Am Griebnitzsee ist die Situation rechtlich noch kompliziert, weil bislang kein vom Gericht bestätigter Bebauungsplan vorliegt. Anders verhält es sich am Groß Glienicker See: Dort kann die Stadt ganz anders agieren, weil der Bebauungsplan bereits einer gerichtlichen Prüfung standgehalten hat.

Letzte Option: Bundesverfassungsgericht

Seit 2009 führt die Stadt Gespräche mit den Eigentümern – vergeblich. Im November 2011 beschlossen die Stadtverordneten die Enteignung. Seitdem wurden Gutachten eingeholt und Entschädigungssummen veranschlagt. Es sei keine „klassische“ Enteignung vorgesehen, sagte Schulz. „Wir wollen nicht Eigentümer werden“, betonte er. Dies blieben die Anrainer. Ihr Eigentum solle jedoch im Grundbuch mit einem Recht belastet werden, wonach ein öffentlicher Uferweg zu dulden ist. Insgesamt gehe es dabei um etwa 2900 Quadratmeter, teilte der Sprecher mit.

Die Stadt zeigte sich optimistisch, dass die Uferpläne mit den Enteignungsgesprächen voranschreiten. Letztlich wird das Thema aber weiter die Gerichte beschäftigen. Einzelne Anrainer haben den Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. „Wir gehen im Einzelfall von Klagen aus“, räumte Schulz ein.