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Klage vor Gericht

Feuerwehrmänner erhalten weniger Geld als erhofft

Prenzlau/Leipzig / Lesedauer: 2 min

Weil Feuerwehrleute in Brandenburg teils 56 Stunden pro Woche arbeiten mussten, haben 14 von ihnen geklagt.
Veröffentlicht:20.07.2017, 21:18
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Insgesamt 14 brandenburgische Feuerwehrmänner bekommen nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig deutlich weniger Entschädigung für geleistete Überstunden als erhofft. Die Männer hätten erst ab dem Zeitpunkt Anspruch auf Geld, an dem sie bei ihren Arbeitgebern Widerspruch eingelegt hätten, begründete jedenfalls der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen am Donnerstagabend die Urteile. Klagen, die weiter zurückliegende Zeiträume betreffen, wurden allesamt abgewiesen.

Grundsätzlich haben die Rettungskräfte nach den Urteilen aber das Recht auf Entschädigung von ihren Arbeitgebern. Das gilt für die Städte Potsdam, Cottbus und Oranienburg. Wie viel Geld ihnen im Einzelfall zusteht, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären.

Richter sieht Fehler beim Land Brandenburg

Die Feuerwehrmänner hatten von ihren Städten jeweils Summen in fünfstelliger Höhe für Überstunden aus den Jahren 2007 bis 2013 gefordert. Sie hatten im Schichtdienst teils 56 Stunden pro Woche gearbeitet. Die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit sieht aber nur maximal 48 Stunden pro Woche vor.

Ausnahmen können zwar gelten. Dafür gibt es aber bestimmte Anforderungen. Diese habe der brandenburgische Gesetzgeber nicht erfüllt, sagte Richter Ulf Domgörgen. „Eigentlich liegt der Fehler beim Land Brandenburg.“ Zum Beispiel darf niemandem ein Nachteil entstehen, der nicht länger als 48 Stunden arbeiten will. Das habe der Gesetzgeber in Brandenburg nicht korrekt in Landesrecht gegossen, urteilten die Leipziger Richter – daher der grundsätzliche Entschädigungsanspruch der Feuerwehrleute.

„Wir begrüßen das Urteil, was die europarechtliche Seite angeht“, sagte Rechtsanwalt Thomas Becker, der vier Potsdamer Rettungskräfte vor Gericht vertrat. Trotzdem seien seine Mandanten enttäuscht. Sie bekämen nun wohl nur die Hälfte der Summe, die sie ursprünglich gefordert hatten.

Einer der Kläger geht völlig leer aus

Gar keine Entschädigung bekommt nach eigenen Angaben Immo Goschin, Feuerwehrmann ebenfalls aus Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Kläger“, sagte der 57-Jährige nach der Urteilsbegründung. Er habe 2007 einen Vertrag unterschrieben, mit dem er sich bereit erklärte, mehr als 48 Stunden zu arbeiten. Aber er sei davon ausgegangen, dass er dafür auch mehr Geld bekomme, sagte er. Die Mehrarbeit habe ihm gesundheitlich schwer zugesetzt. „Wir werden uns darüber unterhalten, wie wir dagegen vorgehen“, sagte Immo Goschin.

Ein anderer Teilaspekt könnte bald den Europäischen Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg beschäftigen. In der EU-Richtlinie sei sehr unscharf formuliert, in welchem Zeitraum angehäufte Überstunden abgefeiert oder mit Geld vergolten werden müssen, so der Richter
Ulf Domgörgen.

Az.: u. a. BVerwG 2 C 31.16