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Digitalisierung

Fotografieren in manchen Schwimmbädern unerwünscht

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Um die Privatsphäre ihrer Gäste zu wahren, verbieten mehrere Bäder in Brandenburg das Knipsen. Das ist nicht immer so ganz einfach.
Veröffentlicht:24.06.2017, 14:28
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Mehrere Schwimmbadbetreiber in Brandenburg versuchen, ihre Gäste vom Fotografieren per Handy abzuhalten. Damit sollen Persönlichkeitsrechte von Badegästen geschützt werden, die nicht von Fremden in Badehose oder Bikini abgelichtet werden wollen.

Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung stelle vor allem Betreiber von Freibädern vor Herausforderungen, heißt es dazu von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen aus Essen, der auch viele Brandenburger Betreiber angehören. Um das Fotografieren zu unterbinden, empfiehlt die Gesellschaft ihren Mitgliedern, einen entsprechenden Hinweis in ihre jeweilige Haus- und Badeordnung aufzunehmen. Diese akzeptiere jeder Besucher automatisch dem Erwerb einer Eintrittskarte.

Informationen in vier Sprachen

„Heimlich aufgenommene Bilder stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines Bürgers dar, insbesondere wenn in den höchstpersönlichen Lebensbereich eingegriffen wird“, sagt der Sprecher der Stadt Cottbus, Jan Gloßmann. Deshalb überarbeite die Lagune Cottbus derzeit ihre Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad. „Ab sofort ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten“, betont der Sprecher. Informiert werde darüber in vier Sprachen.

Auch in der Fontane Therme in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat es bisher noch keine Beschwerden dieser Art gegeben. „Wir möchten aber nicht, dass Fotos aus der Anlage veröffentlicht werden, die wir nicht autorisieren“, sagt Martina Jeschke, Direktorin des Resort Mark Brandenburg, zu dem die Therme gehört. Sie wolle es den Gästen nicht zumuten, dass Fremde von ihnen Fotos schießen und diese vielleicht ins Internet stellen.

Uneinsichtige Gäste müssen Bad verlassen

Deshalb sind Fotoapparate seit einem Jahr in der Therme nicht erlaubt. Das sei über die Hausordnung geregelt. Für weitere fotofähige Elektrogeräte wie Smartphones oder E-Reader gebe es im Bad einen Aufkleber für das Kameraauge. Dieser kann der Direktorin zufolge nach dem Besuch rückstandslos entfernt werden. Uneinsichtige Gäste würden bei Verstößen diskret angesprochen. „Wenn sich ein Gast dann immer noch nicht überzeugen lässt, muss er die Therme verlassen“, sagt Martina Jeschke.

Schon lange vor der Verbreitung der Smartphones – seit 17 Jahren – gibt es ein entsprechendes Verbot im Freibad Kiebitzberge in Kleinmachnow (Potsdam Mittelmark). „Weigert sich ein Besucher trotz eines Verweises, das Bad zu verlassen, oder betritt er das Bad trotz Hausverbots erneut, ist das Hausfriedensbruch“, sagt Geschäftsführer Markus Schmidt.