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Oberverwaltungsgericht hat entschieden

Frau scheitert mit Klage gegen Hauptstadtflughafen

Schönefeld / Lesedauer: 1 min

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht. Demnach hat die Frau die Frist für ihr Anliegen nicht gewahrt.
Veröffentlicht:20.01.2016, 19:24
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Eine Anwohnerin des Hauptstadtflughafens ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Eröffnung des Airports juristisch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte ihre Klage gegen die Betriebsgenehmigung am Mittwoch für unzulässig.

Die Frau hatte argumentiert, dass in der Planfeststellung der Schutz vor Fluglärm nicht ausreichend geregelt worden sei. Zudem sei eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, weil die Flugrouten im Laufe der Jahre geändert wurden.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Anwohnerin statt der Betriebsgenehmigung den Planfeststellungsbeschluss hätte angreifen müssen. Das ist jedoch nicht mehr möglich. Die Planfeststellung wurde 2004 beschlossen und zwei Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.