Oberverwaltungsgericht hat entschieden
Frau scheitert mit Klage gegen Hauptstadtflughafen
Schönefeld / Lesedauer: 1 min
Eine Anwohnerin des Hauptstadtflughafens ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Eröffnung des Airports juristisch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte ihre Klage gegen die Betriebsgenehmigung am Mittwoch für unzulässig.
Die Frau hatte argumentiert, dass in der Planfeststellung der Schutz vor Fluglärm nicht ausreichend geregelt worden sei. Zudem sei eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, weil die Flugrouten im Laufe der Jahre geändert wurden.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Anwohnerin statt der Betriebsgenehmigung den Planfeststellungsbeschluss hätte angreifen müssen. Das ist jedoch nicht mehr möglich. Die Planfeststellung wurde 2004 beschlossen und zwei Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.