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Der Friedhofszwang bleibt

Für Gräber gibt es Regeln

Potsdam / Lesedauer: 1 min

Anders als die Bremer dürfen Brandenburger die Asche ihrer toten Angehörigen auf keinen Fall mit nach Hause nehmen.
Veröffentlicht:02.01.2015, 19:30
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Brandenburg hält am Friedhofs- und Bestattungszwang fest. Die rot-rote Landesregierung plane keine Änderung des bestehenden Gesetzes, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Potsdam. Damit bleibt es Angehörigen verwehrt, die Asche von Toten auf Privatgeländen zu verstreuen oder in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.

In Bremen darf die Asche dagegen seit dem Jahreswechsel bundesweit erstmals auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat.