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43-Jährige zu Haft verurteilt

Gebührenstreit weiter offen

Brandenburg an der Havel / Lesedauer: 1 min

Der kuriose Fall einer Brandenburgerin, die sich weigert GEZ-Gebühren für 2013 nach zu zahlen, geht in die nächste Runde.
Veröffentlicht:24.10.2016, 19:37
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Der Fall der 43-jährigen Brandenburgerin, die wegen Verweigerung des Rundfunkbeitrags in Haft soll, ist weiter offen. Ihr Amt habe dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) mitgeteilt, dass der fällige Beitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro bei der Brandenburgerin nicht vollstreckt werden konnte, sagte der Amtsdirektor von Beetzsee, Guido Müller, am Montag.

Zuvor hatte das Amt vergeblich versucht, im Rahmen einer Kontopfändung an das Geld zu kommen. Das Amtsgericht Brandenburg hatte im August eine sechsmonatige Haft verhängt, um die alleinerziehende Mutter zu einer Erklärung über ihr Vermögen zu zwingen.

Dieser Haftbefehl würde nach Angaben des Gerichts nicht mehr vollstreckt, falls der rbb auf seine Forderung verzichtet. Derzeit sei diese Haftsache auf dem Weg zum Landgericht Potsdam, das über die Erzwingungshaft entscheiden soll, nachdem die 43-Jährige mehrfach Widerspruch dagegen eingelegt hatte. Bis zum Montag sei der Vorgang aber noch nicht eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.