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Arbeitsmarkt in Bandenburg

Gefährdet der Mindestlohn Jobs?

Potsdam / Lesedauer: 3 min

8,50 Euro die Stunde zu zahlen, könnten sich nicht alle Firmen leisten, heißt es. Also sollten ihn auch nicht alle Branchen zahlen müssen. Es gibt schon Vorschläge.
Veröffentlicht:14.04.2014, 19:33
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In Brandenburgs Wirtschaft gibt es große Vorbehalte gegenüber eines gesetzlichen Mindestlohns. Ein pauschaler, flächendeckender Stundenlohn von 8,50 Euro werde etliche Unternehmen in finanzielle Turbulenzen bringen und zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen, warnte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (Dehoga). Auch in Industrie und Handel überwiegt die Skepsis: Im jetzigen Entwurf werde das Gesetz in vielen Branchen für Schwierigkeiten sorgen, erklärte die Industrie und Handelskammer (IHK) Cottbus. Auch könne der Mindestlohn dazu führen, dass gering qualifizierte Menschen künftig keine Beschäftigung mehr fänden.

Es kommt darauf an, wo die Firma sitzt

Die Bundesregierung plant den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015. Keine Branche wird ausgeklammert, allerdings soll es Ausnahmen für Spargelstecher, Erdbeerpflücker, Taxifahrer oder Zeitungsausträger geben. Für sie können Arbeitgeber und Gewerkschaften noch bis Ende dieses Jahres Tarifverträge mit niedrigeren Lohnuntergrenzen schließen. Diese gelten längstens bis Ende 2016. Danach darf kein Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro in der Stunde bekommen. Freilich müsse jeder von seiner Arbeit auch leben können, räumte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke ein. Nur könnten es sich manche Betriebe eben nicht leisten, auch ungelernten Beschäftigten 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Dies gelte insbesondere für Hotels und Gaststätten in Regionen, wo der Tourismus nur im Sommer brumme: „Es ist ein Unterschied, ob ich ein Restaurant in Potsdam führe oder in der Uckermark oder in der Lausitz“, sagte Lücke.

Azubis könnten einfache Jobs der Ausbildung vorziehen

Die IHK Cottbus fordert mehr Ausnahmen beim Mindestlohn, die Regelungen für Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder Praktikanten reichten nicht aus. Auch könnten die Betriebe in Schwierigkeiten geraten, Azubis zu finden. „Ein Mindestlohn von 8,50 Euro auch für einfache Tätigkeiten setzt einen starken Anreiz für Jugendliche, nach der Schule statt einer Lehre eine ungelernte Arbeit aufzunehmen“, hieß es. Da das Eintrittsalter in eine Ausbildung normalerweise zwischen 18 und 21  Jahren liege, sollte der Mindestlohn erst für Jugendliche ab 21 gelten, fordert die IHK.

Das Arbeitsministerium in Potsdam stellte sich hinter die Pläne der Großen Koalition in Berlin: Die Kritik laufe ins Leere: „Auch wer in diesen Bereichen arbeitet, hat einen fairen Lohn verdient, ohne dass der Steuerzahler Aufstockerei bezahlen muss.“ Für den Gemüsebereich sei für Ende 2017 ohnehin ein tariflicher Mindestlohn von 8,50 vereinbart. Für öffentliche Aufträge gibt es in Brandenburg bereits einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Er gilt auch für weniger qualifizierte Menschen wie Wachschutzmitarbeiter oder Reinigungskräfte, die für das Land tätig sind.