Weitere Beweisanträge
Plädoyers im Nauen-Prozess verzögern sich
Potsdam / Lesedauer: 2 min
Mit weiteren Beweisanträgen hat die Verteidigung im Prozess um den Brandanschlag von Nauen (Havelland) für einen Aufschub der geplanten Plädoyers gesorgt. So forderte ein Verteidiger des Angeklagten NPD-Politikers Maik Schneider am Dienstag am Landgericht Potsdam, die Höhe des Sachschadens an der abgebrannten Sporthalle neu zu begutachten. Der Schaden wäre wesentlich geringer gewesen, wenn die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Halle nach dem verheerenden Brand im August 2015 saniert und nicht abgerissen worden wäre, argumentierte der Anwalt.
Die meisten Angeklagten gaben Beteiligung an Brandstiftung zu
Die 1. Strafkammer zog sich am Mittag zur Beratung zurück. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger der sechs angeklagten Neonazis sollten nun am Nachmittag beginnen.
Die Kammer hatte bereits am Vormittag mehr als zwei Dutzend Beweisanträge von Schneider abgelehnt. Es sei im Prozess bereits erwiesen, dass Schneider die Sporthalle in Brand gesetzt habe, sagte der Vorsitzende Richter der 1. Strafkammer, Theodor Horstkötter. Dies hatte Schneider auch eingeräumt. Auch die meisten mitangeklagten fünf Neonazis hätten ihre Beteiligung klar zugegeben, sagte Horstkötter.
Schneider hatte mit diversen Anträgen beweisen wollen, dass er bei dem Anschlag spontan und weitgehend allein gehandelt habe. Damit wollte er dem Eindruck entgegen treten, dass die Neonazi-Gruppe den Anschlag lange geplant und mit großer Energie ausgeführt habe.
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