StartseiteRegionalBrandenburgGericht weist Klage der "Spaghetti-Kirche" ab

Kein Piratenkopftuch im Ausweis

Gericht weist Klage der "Spaghetti-Kirche" ab

Templin / Lesedauer: 1 min

Dem Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" ist ein Passbild mit der traditionellen Kopfbedeckung des Vereins verweigert worden. Was störte die Richter daran?
Veröffentlicht:13.11.2015, 15:12
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Kein Piratenkopftuch im Ausweis: Dem Vorsitzenden der satirisch-kritischen "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" ist ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag. Es wies eine Klage des Vereinschefs Rüdiger Weida gegen die Stadt Templin ab.

Weida wollte einen neuen Personalausweis mit einem Bild beantragen, auf dem er ein Piratentuch trägt. Das wurde von den Behörden abgelehnt. Für die Anhänger der "Spaghettimonster-Kirche" ist die Piratenkopfbedeckung typisch. Der 64-jährige Kläger berief sich bei seinem Passfoto-Streit auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften.

Das Gericht befand jedoch, dass der "Spaghettimonster-Kirche" ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz" fehle. Es sah vielmehr eine "parodistisch-kritische Auseinandersetzung" mit als intolerant und dogmatisch empfundenen Lehrmeinungen. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ es nicht zu.