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Anfrage der Linken

Gleicher Lohn per Gesetz nur in wenigen Betrieben

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Das Gesetz zur Lohngleichheit soll helfen, die Lohnlücken zwischen Männern und Frauen zu schließen. Ob das erreicht wird, ist derzeit allerdings noch umstritten.
Veröffentlicht:20.04.2017, 18:39
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Das vom Bundestag beschlossene Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern wird in Brandenburg nur für relativ wenige Beschäftigte gelten. „Es ist anzunehmen, dass die Auswirkungen des Gesetzes im Land Brandenburg eher gering sein werden“, teilte das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag mit.

Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Auskunft über die Lohnstruktur gelte in Brandenburg nur für 604 von 66.703 Betrieben. Das sind weniger als ein Prozent der Unternehmen, allerdings gehören sie zu den größten im Land.

Gehaltsstrukturen sollen auf Diskriminierung durchleuchtet werden

Nach dem Gesetz können Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Damit sollen Benachteiligungen leichter erkannt und beseitigt werden.

Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit vorlegen. Sie sind darüber hinaus aufgefordert, betriebliche Prüfverfahren anzuwenden und die Gehaltsstrukturen auf Diskriminierung zu durchleuchten. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Lohnlücke in Brandenburg kleiner als bundesweit

Arbeitnehmer können laut Gesetz nicht nach dem Gehalt einzelner Kollegen fragen, sondern nur nach dem Durchschnittsverdienst einer Vergleichsgruppe von mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts. Ist die Gruppe kleiner als sechs Kollegen, muss keine Auskunft erteilt werden.

Nach Angaben des Sozialministeriums gab es in Brandenburg Mitte des vergangenen Jahres 108 Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten sowie 496 Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern. In der Gesetzgebungsdebatte war zuvor darüber diskutiert worden, auch kleinere Unternehmen zu verpflichten. Dies setzte sich aber nicht durch.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bundesweit pauschal 21 Prozent, im Land Brandenburg ist sie allerdings deutlich kleiner. Im Schnitt verdienen Frauen bundesweit pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen bundesweit fünf bis sieben Prozent.