StartseiteRegionalBrandenburgHaftbefehl gegen alleinerziehende Mutter aufgehoben

Rundfunkbeitrag verweigert

Haftbefehl gegen alleinerziehende Mutter aufgehoben

Potsdam / Lesedauer: 1 min

Die Frau zahlte jahrelang keinen Rundfunkbeitrag und weigerte sich zudem, ihr Vermögen offen zu legen.
Veröffentlicht:25.10.2016, 14:56
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Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nun doch nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehend ausgelegt, dass der Gläubiger – also der rbb – seinen Antrag zurückgenommen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe. Der rbb erklärte dagegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. "Der rbb hat den Haftbefehl daher weder beantragt noch zurückgenommen", betonte rbb-Sprecher Volker Schreck. "Vielmehr hat das Amt Beetzsee dem Gericht mit Schreiben vom 20. Oktober mitgeteilt, dass der Haftbefehl wegen mangelnder finanzieller Erfolgsaussichten des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr vollzogen wird."