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Keine Beweise

Mann für Mord an Geschäftspartner zu lebenslanger Haft verurteilt

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Vor acht Jahren wird ein Geschäftsmann aus Brandenburg in Tschechien ermordet. Am Ende eines langen Indizienprozesses gegen seinen früheren Partner ist jetzt das Urteil gesprochen.
Veröffentlicht:11.08.2017, 20:06
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Im Prozess um den Mord an einem 55-jährigen Geschäftsmann aus Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) ist der 60-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der 1. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts hat der Angeklagte seinen Geschäftspartner im Jahr 2009 in einem Waldstück in Tschechien hinterrücks erschossen, wie der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter bei der Urteilsverkündung am Freitag sagte. Der Hintergrund seien Geldnöte gewesen. Das Urteil erging als Gesamtstrafe wegen Mordes, Betrugs und Untreue.

Nach der Urteilsverkündung erließ die Kammer Haftbefehl gegen den 60-Jährigen, der bislang auf freien Fuß war. Er wurde noch im Gerichtssaal in Untersuchungshaft genommen. Der 60-Jährige kündigte seinerseits Revision gegen das Urteil an und legte Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.

Richter bezeichnet Angeklagten als eigensüchtigen Menschen

„Wir haben keine eindeutigen Beweise, aber eindeutige Indizien”, betonte Horstkötter. Denn es gibt weder Tatwaffe, noch Blutspuren oder ein Geständnis. Die Kammer sei aber überzeugt, dass dem 60-Jährigen von seiner Persönlichkeit her die Tat zuzutrauen sei, meinte Horstkötter. „Sie sind ein Mensch, der so eigensüchtig ist, dass er bereit ist, für seine Ziele auch einen Menschen zu töten.”

Die beiden Deutschen hatten sich in Werder/Havel sowohl bei Geschäftskontakten als auch privat in einem Schützenverein kennengelernt. Dann habe der 60-Jährige den Bekannten zu angeblich lohnenden Geschäften in Osteuropa überredet und zu diesem Zweck mit ihm eine gemeinsame Firma gegründet, so das Gericht. Auf das Geschäftskonto habe der Partner rund eine halbe Million Euro eingezahlt, von dem sich der Angeklagte mehrfach bedient habe, sagte Horstkötter. Auch um seine Automaten-Spielsucht zu finanzieren, die im Frühjahr 2009 nahezu täglich 1000 bis 2000 Euro verschlungen habe.

Zudem habe sich der 60-Jährige von seinem Partner 130.000 Euro geliehen, die er nicht zurückzahlen konnte, erklärte der Vorsitzende Richter. „Wir sind uns sicher, dass vor dem Hintergrund des finanziellen Drucks in Ihnen der Gedanke heranreifte, ihren Geschäftspartner zu ermorden und sich damit der Schulden zu entledigen.”

Laut Urteil überredete der Verurteilte den Jüngeren am 9. Juni 2009 zu einer Geschäftsreise nach Tschechien und ermordete ihn dort einen Tag später in dem Waldstück. Die Leiche entdeckte ein Pilzsammler Anfang Juli 2009 zufällig. Erst 2011 konnte der 55-Jährige mit einem DNA-Abgleich identifiziert werden.