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Vorwurf der Befangenheit

Maskenmann-Prozess: Kriminologin ausgeschlossen

Frankfurt (Oder) / Lesedauer: 2 min

Paukenschlag im Verhandlungssaal: Die Richter wollen eine Sachverständige, die Aussagen eines Opfers anzweifelt, nicht mehr hören. Was bedeutet das für den Angeklagten?
Veröffentlicht:17.09.2014, 13:10
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Ein Jahr nach der Festnahme des mutmaßlichen „Maskenmanns“ hat das Landgericht Frankfurt (Oder) eine Kriminologin als Sachverständige vom Prozess ausgeschlossen. „Die Sachverständige ist befangen“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, dass eine Fallanalyse der Kriminologin nicht mehr im Prozess verwendet werden darf.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen Manager in seiner Villa in Storkow (Oder-Spree) 2012 überfallen und entführt zu haben, um Lösegeld zu erpressen. Dabei habe er ihn zu einer Schilfinsel im Storkower See gebracht – das damals 51 Jahre alte Opfer konnte sich nach zwei Tagen selbst befreien und flüchten.

Die Kriminologin und Soziologin überprüfte die Aussagen des Entführungsopfers später auf Glaubwürdigkeit. Dabei waren ihren Angaben zufolge Ungereimtheiten aufgetreten, die sie dem Frankfurter Mordkommissariat mitgeteilt habe.

Ein Beispiel: Der Manager habe den Täter gefragt, ob er einen Pulli anziehen dürfe, als er in der Villa gefesselt wurde. Zu dem Zeitpunkt habe er allerdings noch gar nicht wissen können, dass er entführt werde und es nach draußen gehe, betonte die Kriminologin.

Richter zweifelten an Kompetenz der Expertin

Das Gericht stellte dagegen fest, dass sie als Sachverständige ihre fachlichen Kompetenzen überschritten habe. Sie habe dem Entführungsopfer eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“ attestiert, obwohl sie nicht die nötige psychiatrische Ausbildung habe. Ihre Informationen habe sie zudem teilweise aus den Medien entnommen, anstatt Akteneinsicht zu nehmen. Auch die Beschreibung des Managers als „Kontrollfreak“ zeige, dass sie nicht neutral, sondern voreingenommen sei, so das Gericht. Die Kriminologin gab an, dass sie im Nebenfach Psychologie studiert habe.

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft neben der Entführung des Managers auch vor, zweimal eine Millionärsfamilie in Bad Saarow überfallen zu haben. Dabei soll er die Tochter mit einer Waffe bedroht und einen Wachmann, der ihr helfen wollte, angeschossen haben. Der Mann ist heute querschnittsgelähmt. Die Mutter der jungen Frau soll er bereits davor mit einem Knüppel niedergeschlagen und schwer verletzt haben. Der Prozess begann im Mai – bislang sind bis Dezember Verhandlungstermine angesetzt.