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Urteil des Landgerichts Neuruppin

Mehrjährige Haft für Kindesmissbrauch

Neuruppin / Lesedauer: 3 min

Ein heute 44-Jähriger soll seine frühere Stieftochter vielfach zu Sex gezwungen haben. Der Angeklagte schwieg. Das Gericht glaubte der Aussage des Opfers.
Veröffentlicht:05.12.2015, 01:00

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Für vier Jahre und drei Monate hat die Jugendkammer des Landgerichts Neuruppin einen 44-jährigen Vater aus dem Amt Löcknitz-Penkun in Mecklenburg-Vorpommern am Freitag wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis geschickt.

Die Richter waren davon überzeugt, dass die heute 18-Jährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin die Wahrheit ausgesagt hatte. Demnach war der Angeklagte 2008 zu Beate M. (Name geändert) und ihren beiden Töchtern in Schwedt gezogen. Spätestens ab Ende 2008 verging sich der Angeklagte an dem 1997 geborenen Mädchen. „Während des Zusammenlebens kam es zu einer Vielzahl sich steigernder sexueller Übergriffe“, sagte die Vorsitzende Richterin Sandra Marks. Sie wie auch der Staatsanwalt glaubten der jungen Frau.

Der Verteidiger dagegen beantragte Freispruch. Für ihn stand fest, dass seinem Mandanten keine Tat nachgewiesen werden konnte. Objektive Beweise wie eine E-Mail, in der sich nach Aussage der 18-Jährigen der Angeklagte bei ihr entschuldigt hatte, noch ihr Tagebuch waren vorhanden. „Sie sind auf wundersame Weise verschwunden“, sagte der Verteidiger. Aus seiner Sicht hat die junge Frau den ehemaligen Partner ihrer Mutter beschuldigt, weil sie der strengen Erziehung ihres Stiefvaters ein Ende setzen wollte.

Rachegedanken hielt Staatsanwalt Sonnen für abwegig. Die junge Frau habe den Angeklagten erst 2013 angezeigt, als er längst nicht mehr bei ihnen lebte. Er fand es plausibel, dass sie erst nach ihrem Schulabschluss Anzeige erstattet hat. „Da hatte sie erst die Kraft, so ein Verfahren durchzuziehen.“ Dass sie die einzelnen Taten nicht mehr zeitlich zuordnen konnte, hielt er ihrem Alter zugute. Kinder hätten keine Zeitvorstellung.

Mädchen musste mit Stiefvater im Bett schlafen

Es habe zwei einschneidende Daten gegeben, den Umzug der Familie nach Schwedt und die vierwöchige Kur der Mutter, als das Kind im Ehebett schlafen musste. „Da war sie dem Angeklagten schutzlos ausgeliefert“, sagte Richterin Marks. Das Kerngeschehen habe sie ihrer Mutter, der besten Freundin und der Kriminalbeamtin immer gleich geschildert. Widersprüchlichkeiten betrafen nur das Randgeschehen, betonte Sonnen.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt geschwiegen. Der 44-Jährige hatte aber seiner Stieftochter ab Oktober 2010 ein Jahresabonnement für eine Jugendzeitschrift geschenkt. Er hatte es vor Gericht als Versuch dargestellt, die Beziehung zur Mutter wieder herzustellen. Die Frau hatte ihn aus der Wohnung geworfen, nachdem ihre Tochter sich ihr anvertraut hatte. Das Gericht wertete das Geschenk als Entschuldigung für das, was er dem Kind angetan hatte.

Für den Angeklagten sprach, dass er nicht vorbestraft war, eine feste Arbeitsstelle hat und in geordneten sozialen Verhältnissen lebt. Gegen ihn, dass er das Vertrauensverhältnis von Mutter und Tochter ausgenutzt hatte und es zu einer Vielzahl von Taten über Jahre kam. Diese liegen jetzt fünf Jahre zurück. Inzwischen hat der 44-Jährige eine eigene Familie gegründet. Aber: „Er hat sich wieder eine Frau gesucht, die eine Tochter hat im gleichen Alter wie das Opfer damals“, sagte der Staatsanwalt. Er hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Aus Sicht des Gerichts sind vier Jahre und drei Monate eine „angemessene Sanktion“.