Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sieht beim Umgang mit dem mutmaßlichen Polizistenmörder von Beeskow keine Fehler der Staatsanwaltschaft oder der Bewährungshelferin. Es sei nichts gefunden worden, wo sein Ministerium aufsichtsrechtlich eingreifen müsste, sagte Ludwig am Donnerstag am Rande einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags.
Nach Ermittlungen der Polizei hatte der 24-Jährige Ende Februar unter Drogeneinfluss erst seine Großmutter getötet und dann auf der Flucht bei Beeskow (Oder-Spree) zwei Polizisten totgefahren. Der psychisch kranke Mann war bereits mehrfach vorbestraft, eine Verurteilung war aber auf Bewährung ausgesetzt worden.
Ludwig sagte dazu im Ausschuss: „Ich habe nicht vor, in die richterliche Unabhängigkeit einzugreifen”. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt, weil sie dafür keine Erfolgsaussichten sah. Mindestens zwei Termine mit der Bewährungshelferin ließ der junge Mann zudem verstreichen.
„Man hätte die Weichen anders stellen können”, meinte der AfD-Abgeordnete Thomas Jung im Ausschuss. Auch aus den Reihen der SPD wurde gefragt, ob es jetzt eine Notwendigkeit gebe, mit den Akteuren zu sprechen. Ludwig erklärte dagegen, es habe keine Möglichkeiten gegeben, etwa einen unangemeldeten Drogentest zu machen.
Ludwig sagte am Rande des Ausschusssitzung, dass es angesichts der Empörung und Trauer schwer sei, über den Fall sachlich zu diskutieren. Er verwies auch darauf, dass der Bundesgesetzgeber die Hürden, um jemanden gegen seinen Willen in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen, zuletzt angehoben hatte. Hintergrund war ein Fall aus Bayern, wo ein Mann jahrelang wegen falscher Beschuldigungen seiner Ehefrau zu Unrecht in einer Klinik untergebracht war.