StartseiteRegionalBrandenburgMordanklage gegen 24-Jährigen - Oma und zwei Polizisten getötet

Schuldfähigkeit erwiesen

Mordanklage gegen 24-Jährigen - Oma und zwei Polizisten getötet

Frankfurt (Oder) / Lesedauer: 2 min

Erst überlebte die Großmutter einen Streit um Geld nicht. Dann mussten zwei Polizisten sterben. Das war Mord, sind sich die Ermittler sicher.
Veröffentlicht:21.08.2017, 19:16
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat gegen einen 24-Jährigen, der seine Großmutter ermordet und auf der Flucht zwei Polizisten getötet haben soll, Anklage wegen dreifachen Mordes erhoben. Der psychiatrische Gutachter habe festgestellt, dass der junge Mann zum Zeitpunkt der Taten im Februar nicht an einer schizophrenen Erkrankung gelitten habe. Er soll vermindert schuldfähig gewesen sein, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Damit drohe dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft will aufgrund der Gefährlichkeit des Mannes zudem Sicherungsverwahrung beantragen.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigte den Eingang der Anklage. Dort muss nun über die Annahme der Anklage und gegebenenfalls über die Frage entschieden werden, wann ein Prozess angesetzt werden kann.

24-Jähriger hatte Angst, erschossen zu werden

Der damals 24-Jährige soll Ende Februar in Müllrose (Oder-Spree) seine Großmutter in ihrem Wohnhaus getötet und im Anschluss auf der Flucht am Ortsrand von Oegeln zwei Beamte totgefahren haben. Sie wollten den Mann mit einem Nagelbrett stoppen.

Den Ermittlern gestand der 24-Jährige, er habe seine 79 Jahre alte Oma im Streit um Geld mit Messerstichen in den Hals getötet. Danach floh er mit ihrem Auto und überfuhr die 49 und 52 Jahre alten Polizisten an einer Kontrollstelle. Als Motiv gab er laut Ermittlern an, er habe Angst gehabt, erschossen zu werden.

Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme in die geschlossene Psychiatrie in Brandenburg/Havel eingewiesen. Er soll bei den Taten unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka gestanden haben.

Der Mann hatte bereits Ende 2016 unter anderem wegen Raubes und Diebstahls vor Gericht gestanden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) erklärte ihn damals aufgrund einer „undifferenzierten Schizophrenie” für schuldunfähig. Weil ein Gutachter ihm Behandlungsfähigkeit attestierte, kam er damals nicht in eine geschlossene Psychiatrie, sondern wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.