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Klagen gegen Gebührenordnung

Müssen Studenten weiter für Rückmeldung zahlen?

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Wer in Brandenburg an einer Hochschule studieren will, muss pro Semester 51 Euro Rückmeldegebühr bezahlen. Dagegen gibt es Klagen, in Berlin wurde diese Gebühr für rechtswidrig erklärt. Brandeburgs Regierung streitet: Die Linke will die Zwangszahlung abschaffen, die SPD nicht.
Veröffentlicht:18.03.2014, 18:18

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In Brandenburgs rot-roter Koalition gibt es Streit um die Rückmeldegebühren an den Brandenburger Hochschulen: Die Linkspartei will die von jedem Studenten zu Beginn jedes Semesters neben den Beiträgen für das Semesterticket und die studentischen Gremien zu entrichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 51 Euro mit dem neuen Hochschulgesetz abschaffen. Die SPD will die Gebühren beibehalten.

„Im Oktober 2013 hat das Bundesverfassungsgericht Berlins Rückmeldegebühren für rechtswidrig erklärt“, sagte der forschungspolitische Sprecher der Linken, der Landtagsabgeordnete Peer Jürgens. Nun müsse das Land Berlin den Studierenden rund 44 Millionen Euro zurückzahlen. „Um einer ähnlichen Entscheidung für Brandenburg zuvorzukommen und ein gänzlich gebührenfreies Studium zu ermöglichen“ sollten die Rückmeldegebühren abgeschafft werden.

Hochschulen würden Millionen Euro entgehen

Dagegen verweist die forschungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Susanne Melior, darauf, dass den Hochschulen durch eine Abschaffung der Verwaltungsgebühr Einnahmen in Höhe von fünf Millionen Euro entgehen würden. Die 51 Euro pro Semester seinen keine Zumutung und keine zu hohe Schwelle für die Studierenden, so Melior. Zudem gebe es in Brandenburg nur eine Klage gegen die Art und Weise, wie bis 2008 die Rückmeldegebühren erhoben wurden.

Ähnlich argumentieren auch CDU und FDP: „Ich bin für die Rückmeldegebühr, weil die Einschreibung eines Studenten auch finanziellen Aufwand verursacht“, so der CDU-Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzende Michael Schierack.

Muss das ganze Bildungssystem überarbeitet werden?

Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschuss im Potsdamer Landtag, Jens Lipsdorf (FDP), verweist darauf, dass ja nicht nur für das Studium, sondern auch für den Kindergarten Gebühren anfallen. „Das gesamte System der Bildung, vom ersten Tag der menschlichen Existenz bis zum Berufsabschluss, muss neu geordnet werden“, so der liberale Wissenschaftspolitiker. Dagegen stehen die Grünen auf der Seite der Linkspartei: „Wir sind für die Abschaffung der Verwaltungsgebühr“, sagte ihr Fraktionsvorsitzender Axel Vogel.

Diskutiert werden soll die Zukunft der Rückmeldegebühr in der kommenden Woche im Wissenschaftsausschuss des Landtags: Dort steht das neue Hochschulgesetz erneut auf der Tagesordnung. Dann soll eine Anhörung zum Verhältnis von Hochschullehrern und Fachhochschulprofessoren an der Cottbuser BTU stattfinden, ein weiteres Thema ist die Mitbestimmung.