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Gerichtsverhandlung

Polizist nach rechtem Vorfall verwarnt

Schwedt / Lesedauer: 2 min

Einem uckermärkischen Polizisten wurde vorgeworfen, einen Vorfall vertuscht zu haben, bei dem Jugendliche mit rechtsextremen Sprüchen aufgefallen waren. Dafür musste er sich nun vor Gericht verantworten.
Veröffentlicht:20.10.2016, 18:02

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Ein 45-jähriger Polizist musste sich am Donnerstag vor dem Schwedter Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf gegen ihn lautete versuchte Strafvereitelung im Amt während seiner Dienstzeit als Beamter der Polizeiinspektion Uckermark. Der Vorfall, der ihm zur Last gelegt worden ist, ereignete sich bereits vor zwei Jahren, im Oktober 2014 in Schwedt. Er soll es damals bei einem Polizeieinsatz unterlassen haben, die Personalien von Personen aufzunehmen, die verfassungsfeindliche Parolen gerufen haben. Dieses soll mit der Absicht geschehen sein, deren Identifizierung in einem Strafverfahren zu erschweren.

Das Amtsgericht in Schwedt sprach am Donnerstag gegen den Polizisten eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" aus, wie der leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann gegenüber dem Uckermark Kurier bestätigte. Das Gericht befand, dass es sich um einen minderschweren Fall der versuchten Strafvereitelung im Amt gehandelt habe. Die verhängte Geldstrafe auf Bewährung beträgt 40 Tagessätze, zudem wurde eine Geldbuße in Höhe von 700 Euro ausgesprochen. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Unabhängig von diesem Urteil muss der Polizeipräsident über ein dienstrechtliches Verfahren befinden, welches in der Regel während strafrechtlicher Ermittlungen ruht. Als staatsanwaltliche Ermittlungen zu diesem und zu weiteren Vorwürfen mit rechtsextremem Hintergrund gegen Polizeibeamte aus der Uckermark bekannt geworden waren, hatte der brandenburgische Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke im August 2015 eine "Untersuchungsgruppe Uckermark" gegründet. Das Verfahren gegen einen zweiten Streifenpolizist, das damit im Zusammenhang stand, ist zwischenzeitlich eingestellt worden.