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Urteil gegen Polizisten

Staatsanwalt geht in Berufung

Neuruppin / Lesedauer: 1 min

Ein Jahr auf Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft für jenen Polizeibeamten gefordert, dem versuchte Strafvereitelung vorgeworfen wurde. Das Urteil in Schwedt ist der Neuruppiner Behörde deutlich zu mild.
Veröffentlicht:21.10.2016, 15:02

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Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft legte am Freitag Berufung ein gegen das Urteil, das das Schwedter Amtsgericht am Donnerstag gegen einen 45-jährigen Polizeibeamten verhängt hatte. Diesem Landesbediensteten war versuchte Strafvereitelung im Amt vorgeworfen worden, der Uckermark Kurier berichtete.

Als Beamter der Polizeiinspektion Uckermark im Einsatz, soll er es bei einem Vorfall in Schwedt unterlassen haben, die Personalien von Personen festzustellen, die verfassungsfeindliche Parolen gerufen hatten. Das Schwedter Gericht hatte die Geschehnisse aus dem Oktober 2014 als minderschweren Fall der versuchten Strafvereitelung bewertet und eine Geldstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße verhängt.

Dieses Urteil ist deutlich von dem Strafmaß entfernt, das die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, so der leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Dieses lag bei einem Jahr auf Bewährung. Die Berufung bei einem Strafverfahren muss spätestens eine Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden.

Die schriftliche Urteilsbegründung erfolgt in der Regel vier bis fünf Wochen später. Auf Grundlage dieser Begründung wolle die Staatsanwaltschaft dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden, so Lehmann. Der betroffene Polizist ist nach Informationen des Uckermark Kurier derzeit vom Dienst suspendiert.