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Hochschulrecht

Teilzeitstudium noch nicht überall möglich

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Manch einer möchte arbeiten und nebenbei studieren. Wo es entsprechende Angebote gibt und wo sie noch fehlen.
Veröffentlicht:12.01.2015, 21:16
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Bei der Umsetzung des novellierten Hochschulrechts gibt es noch einige Baustellen. Das geht aus der Antwort von Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Fraktion im Potsdamer Landtag hervor. Die Neuregelung des Hochschulrechts war im April 2014 vom Landtag beschlossen worden.

So ist das Studium in Teilzeit laut Wissenschaftsministerium zwar bereits mancherorts in der Mark möglich, soll aber in Zukunft auf mehr Studiengänge erweitert werden. An der Universität Potsdam können mehrere Dutzend Fächer in Teilzeit studiert werden, auch an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sind es über 20. An der BTU Cottbus gibt es dagegen bislang ausschließlich Vollzeitstudiengänge.

Noch nicht an jeder Hochschule eine Ethikkommission

Auch wurde noch nicht von jeder Hochschule die vereinbarte Ethikkommission eingesetzt, die sich unter anderem kritisch mit militärischen Forschungsprojekten befassen soll. Während an der Universität Potsdam ein solches Gremium bereits seit 2010 besteht, haben etwa die Fachhochschule Brandenburg oder die Filmuniversität Konrad Wolf noch keine Ethikkommission eingesetzt.

Weitere Projekte der Novelle des Hochschulrechts sind mehr Mitbestimmungsrechte für Studenten bei Fragen der Lehre und neue Regelungen für Langzeitstudenten. Laut Hochschulgesetz sind Studenten, die festgelegte Prüfungsfristen um mindestens vier Semester überschritten haben, zur Teilnahme an einer Studienfachberatung verpflichtet. Bei Nichtteilnahme droht die Zwangsexmatrikulation.