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Milderes Urteil

Umweltaktivistin nennt vor Gericht ihren Namen

Cottbus / Lesedauer: 1 min

Ungewöhnlicher Fall für die Justiz: Eine Braunkohle-Gegnerin hatte vor Gericht verschwiegen wie sie heißt. Inzwischen ist der Name raus - das wirkte sich auf das Urteil aus.
Veröffentlicht:25.10.2016, 19:07
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Im Sommer führte ein Cottbuser Gericht einen Körperverletzungsprozess gegen eine unbekannte Frau, weil die Braunkohle-Gegnerin ihren Namen verschwieg - jetzt hat sie ihn im Berufungsverfahren genannt. Das Urteil fiel dadurch milder aus als in der ersten Verhandlung. Das Landgericht Cottbus verhängte am Dienstag gegen die 20-Jährige eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Laut Urteil verletzte sie an Pfingsten im Lausitzer Braunkohlerevier bei Anti-Kohle-Protesten einen Polizisten. Es ging um einen blauen Fleck am Knie. Dass das Amtsgericht Cottbus im Juni die damals noch 19-Jährige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängnis und damit zu einer vergleichsweisen hohen Strafe verurteilt hatte, lag auch daran, dass sie ihre Personalien verschwiegen hatte.

Schon bei ihrer Festnahme am Pfingstwochenende hatte die Frau nicht gesagt wie sie heißt und saß deshalb zeitweise wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Richterin am Landgericht sprach von einem „Ausnahmefall". Die Verurteilte hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt, in dem neuen Verfahren wurde aber lediglich das Strafmaß noch einmal verhandelt. Die Angeklagte hatte im ersten Prozess zugegeben, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein, zu den vorgeworfenen Tritten und Schlägen hatte sie nichts gesagt.