StartseiteRegionalBrandenburgUrteil zum Mord an Chat-Freundin bestätigt

Revision abgelehnt

Urteil zum Mord an Chat-Freundin bestätigt

Brandenburg / Lesedauer: 1 min

Nachdem ein junger Mann von einer 14-Jährigen verschmäht wurde, erstach er sie. Seine Verurteilung wollte er jedoch nicht akzeptieren und zog vor den Bundesgerichtshof.
Veröffentlicht:22.06.2016, 18:41
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil zum Mord an einer 14-Jährigen aus Eichwalde (Landkreis Dahme-Spreewald) bestätigt, die aus verschmähter Liebe erstochen wurde. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig verwarf am Mittwoch die Revision des Mörders. Weil er seine Chat-Freundin mit 78 Messerstichen tötete, war der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann im vergangenen Jahr zu dreizehneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Cottbus hatte dazu eine besondere Schwere der Schuld festgestellt – dies aber aus Sicht des Angeklagten nicht genug begründet. Nur bei einer besonderen Schwere der Tat darf die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren überschritten werden. „Wenn in diesem Fall nicht eine besondere Schwere vorgelegen hat, wann hätte das sonst sein sollen“, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander. Das Landgericht Cottbus habe das ausreichend begründet. Der zur Tatzeit 20-Jährige hatte die 14-Jährige im November 2013 getötet, weil er wütend darüber war, dass sie keine Liebesbeziehung mit ihm eingehen wollte. Die Jugendliche aus Eichwalde und der junge Mann aus Lohmar in Nordrhein-Westfalen hatten sich über das Internet kennengelernt.