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Tausende Altverfahren

Weiterhin hohe Aktenstapel an Brandenburger Sozialgerichten

Potsdam/Frankfurt / Lesedauer: 1 min

Seit Jahren klagen die Brandenburger Sozialgerichte über fehlende Richter und hohe Aktenberge. Für die Bürger bedeutet dies, dass sie lange auf Entscheidungen über ihre Sozialleistungen warten müssen.
Veröffentlicht:29.03.2017, 23:25
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Die Aktenstapel in den Brandenburger Sozialgerichten sind unvermindert hoch. Der Anteil der Altfälle mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren sei 2016 im Durchschnitt auf 12,3 Prozent gestiegen, gegenüber knapp 11 Prozent im Vorjahr, berichtete der Sprecher des Landessozialgerichts, Axel Hutschenreuther, auf Anfrage.

Besonders schlecht sei die Situation am Sozialgericht Frankfurt (Oder). Dort lägen gut 21 Prozent der 8331 Altverfahren schon länger als drei Jahre. "Das sind 1759 Bürger, die seit Jahren auf eine Entscheidung ihrer Klagen etwa zur Rente, Sozialhilfe oder Hartz IV-Leistungen warten müssen", klagte Hutschenreuther.

In vergangenen Jahren mehrfach Aufstockung des Personals gefordert

In Frankfurt (Oder) konnte der Berg unerledigter Akten im vergangenen Jahr aber immerhin um knapp 800 Fälle auf 8331 Verfahren abgebaut werden. "Und wenn wir den Personalbestand bei derzeit 17 Richterstellen halten können, werden wir den Aktenberg in diesem Jahr voraussichtlich weiter abarbeiten können", sagte Gerichtssprecher Robert Lange. Denn die Zahl der neuen Verfahren ging von rund 4900 im Jahr 2015 auf gut 4400 im vergangenen Jahr zurück. Gleichzeitig konnten mit knapp 5200 Verfahren rund 900 Fälle mehr abgeschlossen werden als 2015.

Hintergrund der hohen Aktenberge ist nach Darstellung der Gerichte Personalmangel. Leitende Richter hatten in den vergangenen Jahren schon mehrfach eine Aufstockung beim Personal gefordert. Die Statistik aller vier Brandenburger Sozialgerichte für das vergangene Jahr will das Landessozialgericht im April vorlegen.