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Schutz von Weidetieren

Wolfsfreie Zonen werden ausgeweitet

Potsdam / Lesedauer: 3 min

Der Bauernbund Brandenburg plant seit längerem, im Land wolfsfreie Zonen einzuführen. Nun soll es immer mehr Unterstützer für ihre Notwehr-Initiative gegen Wölfe geben.
Veröffentlicht:11.01.2019, 11:00

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In Brandenburg wächst der Unmut unter Nutztierhalten gegenüber den Wölfen. Der Bauernbund fordert seit geraumer Zeit sogenannte wolfsfreie Zonen. Jetzt meldet er, dass sich der Initiative immer mehr Kommunen anschließen würden. "43 brandenburgische Städte und Gemeinden haben sich plakativ zur wolfsfreien Zone erklärt, seit der Bauernbund Brandenburg die Initiative im August letzten Jahres gestartet hat”, hieß es am Freitag.

Hintergrund der Initiative ist nicht nur, dass viele Landwirte in Brandenburg Risse ihrer Tier durch Wölfe beklagen, sondern dass es auch Unzufriedenheit mit dem Wolfmanagementplan der Landesregierung gibt. Darin soll geregelt sein, wann Bauern Entschädigungen für gerissene Tiere erhalten und wann auch die „letale Entnahme” eines Wolfes nach Rissen möglich ist. Das Problem: Der Abschuss ist erst nach zwei durch Gutachter bestätigte Risse innerhalb derselben Herde an Nutztieren möglich. Darüber gab es bereits Streit, Landwirte beschwerten sich über Rissgutachter und Naturschutzverbände, die ihrer Meinung nach falsch agieren.

Kritik an Wolfsmanagement 

„Während die Landesregierung noch immer an einer Fortschreibung des bereits 2017 ausgelaufenen Wolfsmanagementplanes arbeitet, fordern die Städte und Gemeinden, ihr Gebiet darin als nicht für eine Besiedlung durch den Wolf geeignete Zone auszuweisen und die weitere Ausbreitung des Raubtieres durch Abschüsse zu bremsen”, heißt es in der Mittelung des Bauernbundes.

Im Internet stellt der Bauernbund seine Initiative unter www.wolfsfreiezone.de vor. Auf der Seite sind alle Kommunen erfasst, die den Beschluss zur wolfsfreien Zone unterstützen. Dort ist auch ein Kapitel zur Notwehr aufgeführt, in dem es darum gehen soll, wann Nutztierhalter zur Waffen gegen Wölfe greifen dürfen. FDP-Politiker und Anwalt Wolfgang Kubicki hatte ein Gutachten für den Landwirteverband erstellt, worin er die rechtlichen Möglichkeiten der Notwehr gegen die streng geschützten Wölfe erläutert. Der Wolf ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Berner Konvention geschützt. Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfs in Deutschland ist eine Straftat, bei der bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen.

Wolfsfreie Zonen laut Gutachten rechtswidrig

An der Idee wolfsfreier Zonen beziehungsweise der Notwehr gegen die Raubtiere gibt es Kritik. Neben Natur- und Tierschutzverbänden stemmt sich beispielsweise auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann aus Brandenburg gegen dieses Vorhaben. Solche Zonen seien rechtswidrig, teilte die Abgeordnete Ende vergangenen Jahres mit. Das habe ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in ihrem Auftrag ergeben. „Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen“, so Tackmann.

Der Wolf diene nur als Sündenbock für eine verfehlte Agrarpolitik, die Weidetierhalter im Stich lasse. „Diese Debatte ist eine Phantomdiskussion und Jagd auf Pappkameraden, die nur von der dringend notwenigen Debatte ablenkt, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung”, kommentierte die agrarpolitische Sprecherin der Linken.

Den Landwirteverband lässt das Gutachten kalt, es sei eine „bewusste Irreführung”, sagte der Bauernbund-Wolfsbeauftragte Frank Michelchen, Ökolandwirt aus Leibsch im Spreewald, der bereits drei Kälber durch den Wolf verloren haben soll. Dass Städte und Gemeinden in dieser Frage nichts entscheiden dürften, sei bekannt. Aber in Deutschland gebe es immer noch eine Demokratie. „Wäre eine solche Meinungsäußerung unzulässig, hätte die Kommunalaufsicht die Beschlüsse längst kassiert”, so Michelchen. Der Bauernbund ruft daher weiter auf, die Initiative wolfsfreie Zonen zu unterstützen.