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Januar 30, 2012
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Schönbergs Bürgermeister darf regieren - Kritik der Stasi-Landesbeauftragten

von Frank Wilhelm @ Mo. 30.01.2012 - 14:18.00
Marita Pagels-Heineking
Für Marita Pagels-Heineking ist die Entscheidung des Gerichts in Sachen Heinze ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
Foto: Cordes

Das Thema Schönberg, Michael Heinze, einst Grenztruppen-Kommandeur, IM und heute lange Zeit verhinderter linker Bürgermeister, sowie Helmut Preller und die Mauer hat uns ja lange Monate auch in unserem alten OstBlog begleitet. Und es ist immer noch nicht ausgestanden, auch wenn das Oberverwaltungsgericht jetzt laut Spruch Recht für Heinze sprach. Zweieinhalb Jahre nach der Wahl und dem Einspruch "seiner" Stadtvertretung darf er jetzt endlich ins Bürgermeisterbüro einziehen.

Das dürfte vor allem ehemaligen Opfern des Grenzregimes und des MfS allerdings gar nicht schmecken. Kein Wunder, dass sich auch die Landesbeauftragte Marita Pagels-Heineking kritisch zu Wort meldet:  

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gebietet, Entscheidungen eines Gerichts zu akzeptieren und zu respektieren. Eine Meinung darf ich dennoch haben.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald fand keine Gründe, die gegen die Anerkennung von Michael Heinze als Ehrenbeamter sprechen. Aus Sicht der Opfer ist dieses Urteil unverständlich. Wie soll ich Betroffenen erklären, die unter der SED-Diktatur gelitten haben, dass jemand Ehrenbeamter werden kann, der noch bis 1989 den Befehl hätte erteilen können, an der Grenze auf Flüchtlinge zu schießen. Für die Opfer der Stasi gibt es immer noch keine Ehrenrente, aber ehemalige Grenzoffiziere
und Stasispitzel können Ehrenbeamte werden.

Unsere Demokratie lebt zu einem hohen Maß vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürger. Ohne dieses Engagement wäre die kommunale Selbstverwaltung in vielen Städten und Gemeinden nicht möglich. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement macht unsere Demokratie glaubwürdig. Diese Glaubwürdigkeit wird erschüttert, wenn jemand Ehrenbeamter sein darf, der sich aus meiner Sicht nicht besonders ehrenvoll mit seiner
Vergangenheit auseinander setzt.

Gerade hat der oberste Gesetzgeber dieses Landes ein Gesetz verabschiedet, das ehemaligen Stasispitzeln die Arbeit in einer Bundesbehörde verbietet. Ist es verhältnismäßig, wenn dann ein Gericht einem ehemaligen Spitzel der Stasi und hochrangigen Grenzoffizier das Recht zuspricht, Ehrenbeamter sein zu können?

Mit am meisten dürfte sich der Stadtvertreter Helmut Preller über die Gerichtsentscheidung ärgern. Preller sorgte 2009 mit seinem Mauer-Kunstobjekt für heftige Auseinandersetzungen in Schönberg.

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