
| Nordkurier |
von Christoph Slangen
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Wie viele Sanktionen werden ausgesprochen?
Insgesamt waren es im vergangenen Jahr 912 377, ein Zuwachs von 83 000 gegenüber dem Jahr 2010. Im Jahresschnitt betrafen die Sanktionen 146378 Personen, ein Plus von knapp 10000 gegenüber dem Vorjahr. Das ist ein neuer Höchststand.
Die Quote der Hartz-IV-Bezieher, die gegen Hartz-IV-Regeln wie Meldepflichten oder Aufnahme zumutbarer Arbeit verstoßen haben, stieg binnen Jahresfrist von 3,1 auf 3,4 Prozent im Dezember 2011. Im Durchschnitt wurden die Leistungen um 115,99 Euro gekürzt. Der Regelsatz beträgt aktuell 374 Euro für Alleinstehende. Hinzu kommt eine Übernahme von Kosten für Wohnung und Heizung.
Wo werden Hartz-IV-Empfänger häufig sanktioniert?
In Berlin und Rheinland-Pfalz war die Sanktionsquote mit 3,8 Prozent am höchsten. Es folgten Hamburg mit 3,7 Prozent, Bayern mit 3,6 und Baden-Württemberg mit 3,4 Prozent. In Nordrhein-Westfalen lag die Quote bei 3,1 Prozent, in Hessen bei 3,0 Prozent.
In den ostdeutschen Bundesländern liegt die Quote fast überall niedriger als in Westdeutschland – was mit höherer Arbeitslosigkeit und einer geringeren Anzahl von Jobangeboten für Hartz-IV-Bezieher erklärt wird.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2,8 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger das Arbeitslosengeldes II gekürzt, in Brandenburg waren es 2,6 Prozent.
Verweigern Hartz-IV-Bezieher häufig die Arbeitsaufnahme?
Ungefähr jeder 200. erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger wurde wegen Arbeitsverweigerung im Jahr 2011 sanktioniert. Von den Hartz-IV-Empfängern mit Leistungskürzungen (3,4 Prozent) im Jahr 2011 wurde nur 15,2 Prozent deshalb die Leistung gekürzt, weil sie sich geweigert haben, eine Arbeit, Ausbildung oder sonstige Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Diese Quote ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Im Jahr 2010 lag sie bei 16,5 Prozent, im Jahr 2010 noch bei 23,5 Prozent. Arbeitsverweigerung kommt immer seltener vor. Auch die Zahl der echten Betrugsfälle geht zurück: Die Bundesagentur leitete im Vorjahr 177 500 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs ein. Das waren fast 50 000 Fälle oder 22 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
Welche weiteren Gründe für Sanktionen gibt es?
Der größte Anteil sind Meldeversäumnisse, also wenn Leistungsbezieher nicht zum Termin beim Jobcenter erscheinen. Dieser Sanktionsgrund kommt immer häufiger vor: Von 52,9 Prozent im Jahr 2007 stieg der Prozentsatz auf 64,7 Prozent im vergangenen Jahr an. „Hier geht es nicht um mutwilligen Missbrauch, sondern ganz alltägliche Versäumnisse“, urteilt Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Weigerung, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen, ist der zweithäufigste Grund für Sanktionen: 16,2 Prozent werden deshalb verhängt. Dabei geht es um Auflagen des Jobcenters, wie etwa das Schreiben von Bewerbungen.
Wie erklärt sich der Anstieg der Gesamtzahlen von Sanktionen?
Die Nürnberger Experten verweisen auf die bessere Konjunkturlage: Da es mehr Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt, können Langzeitarbeitslose öfter ins Jobcenter eingeladen und ihnen auch mehr Jobangebote gemacht werden. Zudem seien die Berater in den Jobcentern professioneller geworden – sie scheuen sich weniger, das Instrumentarium für Sanktionen auch einzusetzen.
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