
| Arbeitsmarkt |
von Jörg Spreemann
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Das Neubrandenburger Jobcenter will in diesem Jahr sein Vorgehen gegen Dumpinglöhne ausweiten. „Wir wollen uns Schritt für Schritt auch die Arbeitsverhältnisse ansehen, in denen den Beschäftigten vier oder fünf Euro die Stunde gezahlt werden“, sagte Andreas Wegner, Geschäftsführer des Vier-Tore-Job-Service. Wegner ist vorübergehend bei der Arbeitsagentur Elmshorn tätig und wird für ein halbes Jahr durch Thomas Besse vertreten (wir berichteten).
Im vergangenen Jahr habe das Jobcenter mehr als 800 Arbeitsverhältnisse untersucht, für die Stundenlöhne von weniger als drei Euro angegeben worden waren. Dabei gehe es darum, sittenwidrige Löhne aufzuspüren. Dieser Tatbestand sei laut Rechtsprechung dann erfüllt, wenn in der betroffenen Branche weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Lohns gezahlt würden.
Noch in diesem Monat werde vor dem Arbeitsgericht ein Fall verhandelt, in dem es keine Einigung mit dem Arbeitgeber aus dem Bereich des Einzelhandels über Nachforderungen des Jobcenters gegeben habe. „Hier prallen unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinander“, sagte Wegner. Darüber hinaus bereite das Jobcenter Klagen gegen drei weitere Arbeitgeber vor.
Insgesamt sei das Jobcenter in 57 Fällen mit Beanstandungen an die Arbeitgeber herangetreten. Die Höhe der Rückforderungen bezifferte er mit 13 500 Euro. Inzwischen seien 47 Fälle abschließend bearbeitet worden. „Meist ist es zu Vergleichen mit Arbeitgebern gekommen, die oft aus Unkenntnis gehandelt haben“, berichtete Wegner. Häufig gebe es Unklarheiten über die Anrechnung von Einkommen auf die Hartz-IV-Sätze. Ab einem Zuverdienst von mehr als 100 Euro könne der Beschäftigte 20 Prozent des zusätzlichen Lohns behalten.
Niedriglöhne seien vom Jobcenter insbesondere in Dienstleistungsberufen festgestellt worden. So habe eine Verkaufshilfe lediglich 1,67 Euro die Stunde erhalten. Neben den Angestellten von kleinen Händlern würden auch Mitarbeiter von Schönheitsstudios schlecht bezahlt. Fälle von Lohndumping habe es auch im Handwerk und bei Arzthelfern gegeben, berichtete er. Eingeleitete Verfahren zu Reinigungskräften und Wachmännern seien wegen geltender Mindestlöhne an den Zoll abgegeben worden. Die höchste Einzelforderung habe bei 3200 Euro gelegen. Das Jobcenter hole sich von den Arbeitgebern den Betrag zurück, der wegen der zu niedrigen Entlohnung an die Hartz-IV-Empfänger zu hoch ausgezahlt worden sei, erläuterte Wegner.
Das Jobcenter dehne seinen Kampf gegen Dumpinglöhne auch mit Blick auf die Zukunft aus, begründete Wegner. Es habe sich herausgestellt, dass die Nachforschungen des Vier-Tore-Job-Service auch eine vorbeugende Wirkung erzielen. „Wir wollen niemanden an den Pranger stellen“, sagte er. Es sei aber davon auszugehen, dass Arbeitnehmer dadurch künftig höhere Einkommen als bisher beziehen. Wegner geht dabei von insgesamt bis zu 90 000 Euro im Jahr aus. „Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem ein Arbeitnehmer wegen unserer Forderungen entlassen wurde“, betonte er.
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