Die Schreibwerkstatt für junge Zeitungsmacher
Neubrandenburg (kmi). Ganz einfach ist es nicht, einen spannenden und informativen Artikel für die Zeitung zu schreiben. Hier bekommt Ihr Tipps, wie Ihr ein Thema findet, richtig recherchiert und Interviews führt, welche Textsorten es in der Zeitung gibt und wie man sie am besten umsetzt. Außerdem erklären wir Euch, was ein gutes Zeitungsfoto ausmacht und geben Euch einen Überblick über die wichtigsten Regeln im Presserecht.
Arbeitsweisen
Mo. 26. September 2011
Die Themenfindung: beobachten, bewerten, bedenken
Zu allererst gilt es, sich zu überlegen, worüber man schreiben will und ob sich das Thema überhaupt für einen Artikel eignet. Im Journalismus gibt es so genannte Relevanzkriterien für eine Nachricht: Interessant ist demnach, was sich direkt in der Nachbarschaft ereignet, was einer bekannten Persönlichkeit passiert oder was ungewöhnlich ist.
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Textformen
Mo. 26. September 2011
Die Nachricht: In der Kürze liegt die Würze
Noch bevor man auch nur den ersten Buchstaben schreibt, muss man wissen, welche Darstellungsform man für den Artikel verwenden will. "Einfach so drauflos schreiben" ist keine gute Idee. Deshalb sollte man sich fragen, über welches Thema man schreiben möchte, welche Informationen vermittelt werden sollen und welche Personen in dem Artikel auf welche Weise zu Wort kommen sollen.
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Mo. 26. September 2011
Der Bericht: Nachricht mit Charakter
Der Bericht ist im Grunde eine längere Nachricht. Deshalb gilt für diese Darstellungsform grundsätzlich wie in der Nachricht: Die wichtigsten Informationen stehen am Anfang, er ist klar und nüchtern strukturiert sowie frei von Kommentaren des Autors. Auch der Bericht hat immer einen aktuellen Bezug.
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Mo. 26. September 2011
Die Reportage: "Kino im Kopf"
In der Reportage (von lateinisch reportare: zusammentragen, zurückbringen) wird eine räumlich und zeitlich begrenzte Geschichte erzählt. Anders als bei einer Meldung oder einem Bericht, darf der Journalist hier neben Fakten auch eigene Eindrücke schildern, um eine Situation zu beschreiben. Gelingt ihm das gut, ist das Lesen der Reportage wie "Kino im Kopf". Der Leser erlebt das geschilderte Ereignis durch die Sicht der Hauptperson. Die kann der Journalist selbst sein, aber auch ein Augenzeuge.
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Mo. 26. September 2011
Das Interview: Mehr als nur Frage und Antwort
Eigentlich führen Journalisten ständig Interviews - vor allem während der Recherche. Man ruft Experten an, um sich Sachverhalte erklären zu lassen, spricht mit den Beteiligten einer Veranstaltung, um Zitate zu bekommen, die den Artikel auflockern sollen oder befragt Passanten nach ihrer Meinung. Die wenigsten dieser Gespräche werden allerdings im Wortlaut abgedruckt. Und das unterscheidet sie vom "echten" Interview.
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Mo. 26. September 2011
Das Porträt: Mensch im Mittelpunkt
Das Porträt kennt man aus der Kunst. Doch auch in der Zeitung sind Porträts zu finden. Dabei stellt der Journalist eine Person vor, die zum Beispiel etwas besonderes erlebt oder einen interessanten Beruf oder Hobby hat. Dabei kann es sich um "normale" Menschen ebenso handeln wie um Prominente. Daneben können auch Institutionen und Unternehmen porträtiert werden, was meist eher in einem nüchternen Sprachstil passiert.
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Mo. 26. September 2011
Der Kommentar: Wenn der Autor seine Meinung sagt
Der Kommentar gehört zu den Meinungsbeiträgen in der Zeitung. Das heißt, dass ein namentlich gekennzeichneter Autor seinen Standpunkt zu einem bestimmten Thema kundtut. In der Zeitung ist der Verfasser meist mit einem kleinen Foto im Kommentartext abgebildet. Im Radio und Fernsehen spricht der Autor den Kommentar selbst.
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Fotos
Mo. 26. September 2011
Das Zeitungsbild: Fotografieren statt Knipsen
Zu einem guten Zeitungsfoto gehört schon etwas mehr, als nur die Kamera hochzuhalten und den Auslöser zu drücken. Die Bilder sollen spannend sein, den Leser zum Lesen des Artikels bewegen und den Text sinnvoll ergänzen. Eine Zeitung lebt von einem ausgewogenen Verhältnis von Text und Fotos. Das hinzubekommen, ist nicht immer einfach, aber auch hier gilt: Übung macht den Meister.
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Presserecht
Mo. 26. September 2011
Rechtliches
Die Meinungs- und Pressefreiheit sind zwei Dinge, die in Deutschland besonders geschützt werden. Sie sind im Grundgesetz verbrieft. Dort heißt es im Artikel 5 zur Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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