
| Finanzen/Haushalt |
von Max-Stefan Koslik
|
Mit Spannung schauen am Donnerstag 81 Gemeinden nach Greifswald. Das Landesverfassungsgericht entscheidet dort, ob die Umlanddörfer an die sechs größten Städte im Land eine Umlage zahlen müssen, wie vom Landtag 2010 mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz beschlossen. Schon einmal haben Gemeinden vor dem Gericht gegen dieses Gesetz Recht erhalten. Damals klagten 270 Minidörfer gegen eine Mittelkürzung von fünf Prozent, durch die das Land unwirtschaftliche Kommunen zum Zusammenschluss bewegen wollte.
Doch die Situation der Umlandgemeinden ist eine andere. Zwar geht es auch hier um viel Geld – 4,4 Millionen Euro. Aber niemand kann die ursächlichen Beziehungen zwischen den Speckgürtelgemeinden und ihren Städten leugnen. Der Einwohnerzuwachs in den Dörfern resultiert zum großen Teil aus dem Wegzug aus den Städten. Die Dörfer profitieren in der Regel vom Arbeitsplatzangebot sowie von kulturellen und sozialen Einrichtungen der Stadt. Das heißt, die Zentralorte halten die Infrastruktur vor, aber der Einkommensteueranteil dafür wird in den Dörfern gezahlt. Das mag im Einzelfall differenzierter zu betrachten sein, aber im Grundsatz dürfte das Argument bei den Richtern nicht unbeachtet bleiben.
Und sie werden auch berücksichtigen müssen, dass Innenminister Lorenz Caffier (CDU) mit der Zwangsumlage das mildere Mittel gewählt hat. Für das politische Ziel, die Zentralorte zu stärken, waren auch Eingemeindungen im Gespräch. Dann hätten die Dörfer erst recht ihre kommunale Selbstständigkeit verloren, die sie jetzt beklagen. Wenn der Innenminister heute gegen die Kommunen verliert, dann wird die Stärkung der Zentralorte auf einem anderen Weg umgesetzt werden müssen. Das ist riskant. Die Kommunen betreiben ein Vabanque-Spiel.
Gericht: Sonderabgaben für Speckgürtel-Dörfer verfassungswidrig
Speckgürtel-Dörfer klagen gegen Sonderabgabe an Städte
Reiche Kommunen müssen für arme Gemeinden zahlen
|
|