Januar 9, 2012
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Gesundheit von Max Stefan Koslik

Leitartikel: Reinheitsgebot für Wirtshausluft

Max-Stefan Koslik
Max-Stefan Koslik
Foto: nk
(nk)  

Es ist ruhig geworden um das bundesweite Rauchverbot. Als Bayern 2010  vorpreschte, stand die Frage  im Raum, ob  andere Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern nachziehen. Im Freistaat ist seit   1. August 2010 das Rauchen in allen  Gaststätten und Kneipen tabu. So wollte es das Volk. Keine Ausnahmen, keine Sonderregelungen, wie es sie in MV und anderen Bundesländern gibt.

Das Votum aus dem Volksentscheid  in Bayern hatte die Debatte um Nichtraucherschutz neu entfacht – kurzzeitig.   Lücken  könnten jetzt geschlossen werden, so die Hoffnung. Ein Urteil des  Bundesverfassungsgerichtes hatte  zuvor  das ursprüngliche Gesetz  im Land aufgeweicht. Zeitweilig aber nahm die Debatte groteske Züge an. Es ging im  wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst: Die Minister  im Schweriner Kabinett stritten sich darüber, ob Bockwurst in Eckkneipen gereicht werden dürfe oder nicht.   Die Gesetzesnovelle 2009   sorgte zwar dafür, dass in Speiselokalen das Reinheitsgebot für die Wirtshausluft erhalten bleibt, aber in Wirtshäusern das Gesetz kaum noch kontrollierbar ist.  

Zu dem Schluss kommt   ein Bericht der Landesregierung MV zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes – und zwar bundesweit. Wegen der Ausnahmeregelungen habe sich ein regionaler Flickenteppich beim Rauchverbot ergeben. Viele Ordnungsämter beklagen, dass ein echter Nichtraucherschutz vor allem  in der Gastronomie schwer umzusetzen sei. Was europaweit von Norwegen bis zum  Raucher-Eldorado Spanien möglich ist, dafür braucht es in Deutschland offenbar   mehrere Anläufe. Es ist gut, dass die Landesregierung in MV einen solchen Bericht anfertigen lassen hat – eine Mahnung. Jetzt kommt es darauf an, was Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) daraus macht.

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